Stadt Landau setzt neue Landesverordnung um:
Was ändert sich vor Ort?
Landau. Mit dem heutigen Tag treten die von der Bundesregierung und den Ländern verabredeten weiteren Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft, die bis mindestens 10. Januar 2021 gelten. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Kontaktbeschränkungen über die Feiertage sowie die Schließung von Schulen und Einzelhandel. Die Stadt Landau informiert über die Auswirkungen auf städtische Einrichtungen:
Die Stadtbibliothek am Heinrich-Heine-Platz bleibt in diesem Zeitraum geschlossen. Die Leihfristen für ausgeliehene Medien werden automatisch angepasst.
Auch der Lesesaal des städtischen Archivs kann während dieser Zeit nicht geöffnet werden. Anfragen sind weiterhin möglich und zwar telefonisch unter 06341 134202 oder besser noch per Mail an archiv-und-museum@landau.de.
Die Volkshochschule Landau in der Pfalz geht in die verfrühten Weihnachtsferien; es finden in diesem Zeitraum keine Kurse statt. Vom 21. bis 31. Dezember ist außerdem die Geschäftsstelle der VHS nicht besetzt. Das Programm für das neue Semester wird in Kürze veröffentlicht und zwar zunächst nur online und nicht als gedrucktes Programm.
Auch die offenen Angebote im Haus der Jugend, im Jugendtreff Horst sowie im Mehrgenerationenhaus finden während des Lockdowns nicht statt. Bei Einzelgesprächsbedarf können sich Bürgerinnen und Bürgerinnen weiterhin an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen wenden.
Nach wie vor geschlossen bleiben die städtischen Sporthallen, das Freizeitbad LA OLA, das Museum für Stadtgeschichte, der Zoo sowie die Galerien Frank-Loebsches Haus, Städtische Galerie Villa Streccius und Strieffler Haus der Künste. Die Sportplätze und das Stadion dürfen weiterhin für den Individualsport unter den geltenden Kontaktregelungen genutzt werden.
Der Wochenmarkt als „Supermarkt unter freiem Himmel“ findet weiter wie gewohnt statt.
Weitere Informationen sind auch auf der städtischen Internetseite www.landau.de/ unter „Aktuelle Informationen zum Corona-Virus“ zu finden. Die komplette Landesverordnung und die dazugehörige, detaillierte Auslegungshilfe können auf der Internetseite www.corona.rlp.de nachgelesen werden.
Autor:Thomas Klein |
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