Neue Bescheide werden versandt
Wiederkehrende Beiträge in Landau
Landau. Die Stadt Landau erhebt seit dem Jahr 2010 wiederkehrende Straßenausbaubeiträge. Der Vorteil: Anstelle von seltenen, sehr hohen Beiträgen zu Lasten der unmittelbaren Anlieger einer Straße zahlen alle Anlieger im jeweiligen Abrechnungsgebiet für die Modernisierung des Straßennetzes – als größere Solidargemeinschaft. Da 2022 ein neuer Abrechnungszeitraum begonnen hat, versendet die Verwaltung jetzt die neuen Bescheide. Mit diesen werden nicht nur die tatsächlichen Ausgaben des Bauprogramms 2018 bis 2021 abgerechnet, sondern auch der neue Vorauszahlungsbetrag für 2022 bis 2025 mitgeteilt.
Umstellung auf A-Modell
Eine Besonderheit: Aufgrund einer neuen Rechtsprechung gilt in den Abrechnungsgebieten Arzheim, Dammheim und Wollmesheim ab sofort das sogenannte A-Modell. Das bedeutet, dass hier pro Jahr abgerechnet wird. Gleiches gilt grundsätzlich für Mörlheim, Mörlheim Gewerbegebiet, Mörzheim und Nußdorf. Hier stehen 2022 aber keine ausbaubeitragsfähigen Maßnahmen an. In den übrigen Abrechnungsgebieten – Godramstein, Queichheim, Horst, Südwest und Mitte – gilt weiter das sogenannte B-Modell für den Abrechnungszeitraum 2022 bis 2025.
Oftmals sind höhere Beiträge zu zahlen
Unter anderem aufgrund dieses Wechsels zum A-Modell kommt es jetzt zu teils höheren Beitragskosten für viele Anlieger. Weitere Gründe für die gestiegenen Beiträge sind höhere tatsächliche Baukosten im Abrechnungszeitraum 2018 bis 2021 und ein insgesamt gestiegenes Investitionsvolumen für das Bauprogramm 2022 bis 2025.
Straßenbauprogramme der nächsten Jahre in Landau
Das vom Stadtrat verabschiedete Bauprogramm für die kommenden Jahre sieht beispielsweise den Ausbau großer Straßen wie Königstraße, Martin-Luther-Straße, Waffenstraße, Glacisstraße und Drachenfelsstraße vor. Wichtig: Mit den wiederkehrenden Beiträgen werden ausschließlich reine Straßenbaumaßnahmen und die dazugehörigen Kanalarbeiten finanziert. Da die Infrastruktur der Stadt Landau größtenteils aus den 1950er und 1960er Jahren stammt und Straßen eine maximale Lebensdauer von 60 bis 70 Jahren haben, stehen hier in den kommenden Jahren viele dringend notwendige Arbeiten an.
Was zählt nicht dazu
Maßnahmen wie der geplante Bau einer Fahrradbrücke oder der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen im Stadtgebiet sind nicht Teil des Bauprogramms und werden damit auch nicht über die wiederkehrenden Beiträge finanziert. ps
Autor:Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau |
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