Neues Gesetz
Betreuungsbehörde Stadt Landau und des Kreises SÜW bei Modellprojekt
Kreis SÜW/Landau. Für mehr Selbstbestimmung: Mit dem neuen Betreuungsorganisationsgesetz wurde deutschlandweit das Instrument der „erweiterten Unterstützung“ eingeführt. In einem gerichtlichen Verfahren prüfen dabei die Betreuungsbehörden, ob durch eine zeitlich begrenzte, kompetente und niedrigschwellige Unterstützung die Notwendigkeit einer dauerhaften Betreuung vermieden werden kann. Als eine von nur zwei Betreuungsbehörden in Rheinland-Pfalz wurde die gemeinsame Betreuungsbehörde der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße ausgewählt, um das neue Instrument im Rahmen eines Modellprojekts zu erproben und weiterzuentwickeln.
Erweiterte Unterstützung
„Für Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen, die nicht mehr eigenständig in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu regeln, und wenn keine bevollmächtigte Person zur Verfügung steht, bietet die gesetzliche Betreuung eine wertvolle Unterstützung,“ erklären Landaus Sozialdezernentin Lena Dürphold und der Landrat des Landkreises SÜW, Dietmar Seefeldt. Die erweiterte Unterstützung sei aber ein gutes Instrument, um das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen zu stärken und erstmal zu versuchen, den Personen mit niedrigschwelligen und zeitlich begrenzten Maßnahmen unter die Arme zu greifen, bevor eine gesetzliche Betreuung notwendig werde. „Wir freuen uns darum sehr, dass wir für dieses wichtige Modellprojekt ausgewählt worden sind. Mit der Entscheidung, sich für das Modellprojekt zu bewerben und zur Entwicklung der 'erweiterten Unterstützung' beizutragen, unterstreicht die Betreuungsbehörde ihren Einsatz für eine fortschrittliche und bürgernahe Betreuungspraxis.“
Finanziell gefördert wird das Projekt durch das rheinland-pfälzische Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. red
Autor:Sabine Meyerhöffer aus Landau |
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