Darf die Anlage aufs Asbestdach?
Energieberater der VZ in Landau

Der Energieberater beantwortet Fragen zur Dacheindeckung | Foto: U. J. Alexander/stock.adobe.com
  • Der Energieberater beantwortet Fragen zur Dacheindeckung
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VZ-RLP/Landau. Wer über die Installation einer Photovoltaik- oder Solaranlage nachdenkt, sollte sich zunächst vergewissern, ob der Dachstuhl baulich geeignet ist. Denn die Anlage soll während der nächsten 30 Jahre möglichst auf dem Dach montiert bleiben. Neben einem grundsätzlich guten Zustand von Statik und Bedachung ist bei Altbauten das Dachmaterial entscheidend: Die Montage von PV- und Solaranlagen auf Asbestzementdächern ist grundsätzlich verboten, da diese weder begangen noch bearbeitet werden dürfen, um keine Asbestfasern frei zu setzen. Ob eine Bedachung Asbestzement enthält, kann anhand des Baujahres, einer Anfrage beim Hersteller oder mittels Materialprobe geklärt werden. Nach 1991 eingedeckte Dächer sollten kein Asbest mehr enthalten. Da teilweise aber bereits seit 1984 asbestfreie Faserzemente eingesetzt wurden, bringt bei älteren Dächern nur eine Anfrage bei der Herstellerfirma oder eine Materialprobe Klarheit.

Förderung für Dachdämmung?

Asbesthaltige Eindeckungen müssen durch ein Fachunternehmen entfernt werden, bevor Module montiert werden dürfen. Wird das Dach saniert, sollte vorab geprüft werden, ob eine Dachdämmung erforderlich ist. Wenn die Dämmung über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht, können dafür Fördermittel beantragt werden. Bei der Förderung der Dachdämmung können die zusätzlichen Kosten für die Abbrucharbeiten und Asbestentsorgung berücksichtigt werden.

Termin des Energieberaters

Bei weiteren Fragen rund um Solaranlagen und Altbausanierung steht der Energieberater der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Die Beratung ist persönlich und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt.
Der Energieberater hat am Mittwoch, 7. Juni, von 12.15 bis 16 Uhr Sprechstunde in Landau in der Verbandsgemeindeverwaltung (Haus 2 - Neubau), An 44 Nummer 31. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Anmeldung unter 06341 1430.

Weitere Informationen

Weitere Informationen beim Energietelefon der Verbraucherzentrale unter 0800 6075600 (kostenfrei), montags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr. red

Autor:

Sabine Meyerhöffer aus Landau

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