Der EWL informiert
Gefahr für Kanalisation und Kläranlagen auch in Landau

Auch Privathaushalte können aktiv dazu beitragen, Verstopfungen in den eigenen sowie öffentlichen Abwasserleitungen vorzubeugen | Foto: Tsuboya/stock.adobe.com
  • Auch Privathaushalte können aktiv dazu beitragen, Verstopfungen in den eigenen sowie öffentlichen Abwasserleitungen vorzubeugen
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Landau. Fette im Abwasser sind keinesfalls ein „Schmiermittel“ für besseren Durchfluss, sondern im Gegenteil ein schädlicher und teuer Störfaktor im Kanalnetz. Darauf weist jetzt der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) hin - und informiert zugleich über die korrekte Handhabung von Fetten und Ölen, die bei der Essenszubereitung anfallen. „Unsachgemäß entsorgte Fette können erhebliche Probleme in der Kanalisation verursachen und die Kläranlage stark belasten“, erläutert Markus Schäfer, Vorstand des EWL. Besonders viel fetthaltiges Abwasser entsteht in Gastronomiebetrieben, weshalb diese auf eine Minimierung der Belastungen achten müssen. „Aber auch in Privathaushalten fallen viele Fette an. Indem wir alle achtsam Fette und Öle entsorgen, können wir gemeinsam die optimale Funktionsfähigkeit der Kanalisation erhalten und unsere Umwelt schützen“, betont Markus Schäfer.

Warum ist Fett schädlich?

Fettablagerungen in der Kanalisation bergen verschiedene Risiken für das Kanalnetz und die Abwasserreinigung. Fette und Öle stören die Abflussfunktion, da sie sich ablagern und die Kanäle verstopfen. Zudem können sie in Entlüftungsrohren die Belüftung reduzieren und übelriechende Stoffe freisetzen. Und schließlich spalten Bakterien und Enzyme im Abwasser die Fettmoleküle, wodurch Fettsäuren entstehen, die Korrosion an Abwasserrohren verursachen und Schwimmschlamm sowie unerwünschte Schaumbildung in den Kläranlagen fördern. „Das Beseitigen der von Fetten verursachten Störungen, Verstopfungen und Kanalschäden kann erhebliche Kosten verursachen, die am Ende sämtliche Gebührenzahler zu tragen haben“, erklärt Markus Schäfer.

Rainer Kretschmann, beim EWL zuständig für den Bereich „Indirekteinleitungen“, ergänzt: „Ein Beispiel aus dem Londoner Kanalnetz zeigt, wie gravierend das Problem sein kann. 2017 wurde in der britischen Hauptstadt ein unterirdischer, 130 Tonnen schwerer Fettberg mit einer Länge von 250 Metern gefunden." In Landau seien solche gravierenden Probleme zum Glück bisher noch nie aufgetreten, erklärt Rainer Kretschmann und fügt hinzu: „Bei den Entleerungen des Sand- und Fettfangs in unserer Kläranlage kamen wir im Jahr 2023 aber immerhin auf zirka 140 Kubikmeter an Fremdstoffen. Das ist in der Regel eine Mischung aus Fett, Wasser, Sand und sonstigen Fremdstoffen.“

Was kann man als Privatperson tun?

Auch Privathaushalte können durch einfache Maßnahmen aktiv dazu beitragen, Verstopfungen in den eigenen sowie öffentlichen Abwasserleitungen vorzubeugen und sich somit vor den damit verbundenen Problemen zu schützen.

Rainer Kretschmann empfiehlt zum Beispiel, Fett und Öle in einem separaten Behälter zu sammeln und im Restabfall zu entsorgen. Ein weiterer Tipp: Fettreste aus Pfannen und Töpfen vor dem Abwaschen mit einem Papiertuch abwischen.

Gesetzliche Bestimmungen für Gewerbebetriebe

Gastronomiebetriebe hingegen sind verpflichtet, Fettabscheider zu installieren und zu betreiben. Das sind technische Anlagen, die Fette, Öle und andere leichte Stoffe aus dem Abwasser entfernen, bevor dieses in die Kanalisation gelangen. Die Abwassersatzung des EWL in Verbindung mit den Normen DIN EN 1825 und DIN 4040 fordert den Einbau von Fettabscheidern in Betrieben, in denen Fette anfallen, wie etwa Restaurants, Küchenbetriebe und Metzgereien. Deren Eigentümer und Betreiber sind verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb der Fettabscheider. Die Anlagen müssen regelmäßig entleert, gereinigt und gewartet werden.„Gastronomiebetriebe tragen eine besondere Verantwortung, da sie wesentlich zur Fettbelastung im Abwasser beitragen. Durch den ordnungsgemäßen Einsatz von Fettabscheidern können sie einen großen Beitrag zum Schutz der Infrastruktur leisten“, betont Rainer Kretschmann.

Weitere Informationen

Für nähere Informationen und als Unterstützung steht der EWL (Rainer Kretschmann, Telefon 06341 13-8654, E-Mail: rainer.kretschmann@landau.de) gerne zur Verfügung. Für Gastronomiebetriebe gibt es bei Bedarf verschiedene Merkblätter für die Betreiberinnen und Betreiber. red

Autor:

Sabine Meyerhöffer aus Landau

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