Nabu zum Umgang mit Wespen und Hornissen im Sommer
Kein Grund zur Panik
Landau. Sommerzeit ist Wespenzeit. In diesem Jahr scheinen die Bedingungen für die schwarz-gelben Brummer besonders günstig zu sein. Denn bei der Regionalstelle Süd des Naturschutzbundes (Nabu) gehen täglich mehrere Anfragen zu Wespen ein.
Besonders wenn sie als direkte Nachbarn in den Rollladenkasten einziehen oder ihr Wespennest auf dem familieneigenen Balkon errichten, werden die Tiere als Problem wahrgenommen. Vielen ist nicht bekannt, dass es unterschiedliche Arten von Wespen gibt. Einige von sind ihnen sind ausgesprochen friedlich und zeigen gar kein Interesse am Menschen. Durch ihren schlechten Ruf werden sie jedoch oftmals direkt bekämpft. Dabei wird die Bedeutung der Tiere für das Ökosystem unterschätzt.
Aufklärung ist notwendig, denn kaum ein Tier ruft so heftige Reaktionen hervor wie Wespen und Hornissen. Mythen und Vorurteile tragen dazu bei. So ist beispielsweise der Spruch „Sieben Hornissen-Stiche töten ein Pferd, drei einen Menschen“ verbreitet. Ein Hornissenstich ist bei Menschen ohne Allergie nicht gefährlicher als ein Bienenstich. Auch haben Wespen den Ruf, aggressiv und gierig auf Süßspeisen zu sein. Lediglich zwei der acht in Deutschland lebenden staatenbildenden Wespenarten interessieren sich für menschliche Nahrungsmittel. Das gilt für die Deutsche Wespe und für die Gemeine Wespe. Der Eindruck der Aggressivität entsteht dann, wenn sich die Wespe durch heftige Bewegungen oder Anpusten bedroht fühlt und in den Gegenangriff übergeht. Andere Wespenarten, wie zum Beispiel die Feldwespe, sind äußerst friedlich und stechen nur, wenn ihr Nest zerstört wird oder ihr Leben unmittelbar in Gefahr ist.
Über die Nützlichkeit von Wespen und Hornissen ist nur wenig bekannt. Dabei leisten die Tiere einen großen Beitrag für das Ökosystem: Sie regulieren die Bestände verschiedener Baum- und Pflanzenschädlinge, helfen bei der Zersetzung von verwittertem Holz in Wäldern und befruchten Pflanzen. Alle Wespenarten stehen unter dem allgemeinen Artenschutz und dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Dieser Schutz bezieht sich nicht nur auf die Tiere selbst, sondern auch auf das Wespennest. Immer mehr Wespenarten gelangen auf die Rote Liste der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Falls sich Wespen an einer ungünstigen Stelle, wie etwa der Haustür angesiedelt haben, kann die jeweilige Untere Naturschutzbehörde weiterhelfen. Hier wird bei Bedarf die Genehmigung für eine Umsiedlung oder Entfernung erteilt und es können Ansprechpartner vermittelt werden. Bei Hornissen ist die Obere Naturschutzbehörde zuständig, da diese besonders geschützt sind. Selbst tätig zu werden ist nicht empfehlenswert. Wer ein Hornissennest mutwillig zerstört, muss in Rheinland-Pfalz mit einer Strafe bis zu 5.000 Euro und einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen.
In den meisten Fällen ist eine Umsiedelung oder Entfernung von Wespen und Hornissen jedoch nicht notwendig. Die Nester der staatenbildenden Tiere sind nur einige Monate bewohnt. Im Spätherbst stirbt das jeweilige Volk ab, nur die neuen Königinnen überwintern. Alte Nester vom Vorjahr werden im nächsten Jahr nicht wieder besiedelt. Bis dahin helfen einfache Verhaltensregeln wie Abstand halten vom Nest, Vermeidung von Störungen wie etwa Erschütterungen sowie ein Fliegengitter am Fenster, das verhindert, dass die Tiere ins Haus gelangen.
Vor dem Hintergrund des dramatischen Rückgangs von Insekten und der biologischen Vielfalt insgesamt setzt sich der Nabu dafür ein, dass die Bedeutung der Hornissen und Wespen für das Ökosystem im Alltag mehr Beachtung findet. rk/ps
Weitere Informationen
Weitere Informationen und Tipps zum Umgang mit Wespen und Hornissen gibt es bei der Nabu Regionalstelle Süd und unter https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/insekten-und-spinnen/hautfluegler/wespen-und-hornissen/02624.html.
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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