SGD Süd zieht positives Fazit
Befahrungsregeln am Glan erarbeitet
Lauterecken/Odenbach. Seit einem Jahr gelten angepasste Befahrungsregeln für Kanusportler und Kanusportlerinnen am Glan zwischen Lauterecken und der Kreisgrenze zwischen Odenbach und Meisenheim. So ist seit 2020 das Befahren des Glans in diesem Abschnitt mit Einerkajaks für volljährige Personen, die über umfassende Erfahrungen in der Ausübung des Kanusports verfügen, wieder möglich.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat in engem Dialog mit dem Deutschen Kanuverband neue Befahrungsregeln erarbeitet, so dass der Glan von erfahrenen Kanusportlerinnen und -sportlern nach vorheriger Anmeldung über das Internetportal der SGD Süd wieder genutzt werden kann. Hier können sich interessierte Personen auch umfangreich über den Glan, die Gefahren und die Voraussetzungen für eine Befahrung informieren.
Kurz nach Inkrafttreten der neuen Regeln hatten sich im vergangenen Jahr schon die ersten Personen auf dem Internetportal der SGD Süd angemeldet. Insgesamt wurden im Jahr 2020 circa 65 Personen aller Altersklassen registriert. Zu Beginn der neuen Kanusaison, die sich jeweils über das komplette Kalenderjahr erstreckt, haben sich die ersten Personen erneut registriert. Bis Mitte Mai hatten sich 41 Personen angemeldet.
Die meisten Rückmeldungen der Kanusporttreibenden an die SGD Süd waren positiv. Lobend wurde erwähnt, dass selbst Kurzentschlossene noch vor Ort über einen QR-Code auf den Warntafeln zum Anmeldeportal der SGD Süd gelangen können. Hier kann man sich informieren und nach Bestätigen der Befahrungsregeln mit Namen, Geburtsdatum und Mailadresse anmelden.
Insgesamt wurde die Aufmachung der Internetseite mit ihrer Mischung aus allgemeinen Informationen zur Gewässerökologie, wie zu speziellen Warnhinweisen, positiv bewertet.
Nach einem Jahr mit den neuen Befahrungsregeln zieht die SGD Süd ein positives Fazit über die getroffenen Regelungen. Die positiven Rückmeldungen deuten auf eine zunehmende Akzeptanz der Regelungen hin. Entsprechende Berichte in Verbandszeitungen und Wasser-Wanderführer stützen diese Einschätzung.
Der Glanabschnitt wurde seinerzeit aus Sicherheitsgründen für den Kanusport komplett gesperrt; dies war notwendig, da durch den alten Baumbestand, bei dem Baumstürze und -brüche nicht auszuschließen waren, Gefahren für Leib und Leben bestehen.
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat dies im Januar 2020 bestätigt, vom Befahrungsverbot allerdings diejenigen Personen ausgenommen, die sich der Gefahren bewusst sind und diese auch beurteilen können. ps
Autor:Anja Stemler aus Kusel-Altenglan |
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