Durchfahrt verboten
Die Öffnung des Hirschgrabens ist ein Dauerbrenner
Lingenfeld/Westheim. Es scheint eine sichere Einnahmequelle: So oft die Polizei das Durchfahrtsverbot Am Hirschgraben kontrolliert, macht sie Kasse. Denn viele Ortskundige nutzen den Feldweg zwischen Westheim und Lingenfeld als Abkürzung und Schleichweg - auch um schneller auf die B9 zu gelangen. Mehr als einmal wurde das Verkehrszeichen "Durchfahrt verboten" bereits mitsamt Mast herausgerissen und entfernt - ein Zeichen von Unmut, das natürlich am Durchfahrtsverbot als solchem rein gar nichts ändert.
Für einen Ausbau des Hirschgrabens und damit einhergehend eine Öffnung für den Verkehr setzt sich die FWG Westheim seit Jahren ein und während die frühere Ortsbürgermeisterin Inge Volz keinen Hehl daraus machte, dass sie eine Öffnung für unnötig hielt, hat ihre Nachfolgerin Susanne Grabau das Projekt von Anfang an auf die Agenda gesetzt. Die Meinungen scheinen sowohl in Westheim als auch in Lingenfeld gespalten: Die FWG Westheim argumentiert mit den kürzeren Wegen für Westheimer zu Nahversorgern, Ärzten, Sport- und Vereinsanlagen in Lingenfeld und in Richtung Germersheim. Entsprechend würde die Landesstraße 507 zwischen Westheim und Lingenfeld dann entlastet.
Ein offizielles Verkehrsgutachten im Auftrag des Landesbetriebs Mobilität geht von rund 600 Fahrzeugen weniger aus, die im Falle einer Öffnung durch die Westheimer Hauptstraße fahren würden. Mit Lingenfeld müsste man sich in Westheim vor einer Öffnung einigen, hier schmeckt vor allem den Anliegern die Öffnung des Hirschgrabens nicht. Während einige Lingenfelder sich von der Öffnung eine Entlastung der Germersheimer und der Neustadter Straße versprechen, befürchten andere, dass sich die Verkehrsproblematik in Lingenfeld noch zusätzlich verschärft. Es ist vorab schwer zu sagen, ob sich der Verkehr künftig von Lingenfeld aus mehr in Richtung Neustadt verteilen würde. Das wäre gut für die Lingenfelder, würde dann aber doch zusätzlichen Verkehr für Westheim bedeuten.
Anfang 2017 war eine Machbarkeitsstudie zu dem Schluss gelangt, dass die Öffnung des Hirschgrabens grundsätzlich möglich und auch finanzierbar ist. Einen Grundsatzbeschluss im Ortsgemeinderat Westheim gibt es bereits, ein Bodengutachten wurde in Auftrag gegeben, um herauszufinden, ob der Untergrund für mehr Verkehr überhaupt belastbar ist. Wenn nicht, würde das das Projekt enorm verteuern und vermutlich gänzlich infrage stellen. Doch auch, wenn das Gutachten positiv ausfällt, kann es noch eine ganze Weile dauern, bis der Hirschgraben befahren werden kann, ohne ein Knöllchen zu riskieren: Der Feldweg ist nur zwischen 4,80 und fünf Metern breit. Für eine Öffnung wäre aber eine Breite von 5,50 Meter erforderlich. Für den Ausbau müsste die Gemeinde also angrenzendes Ackerland erwerben.
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