Haushaltsgenehmigung in Freisbach kann erreicht werden
Ich begrüße neuesten Meldungen aus Richtung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als oberer Kommunalaufsicht sehr, so Markus Kropfreiter MdL. Es konnte ein Lösungsansatz für die Haushaltsgenehmigung in der Ortsgemeinde Freisbach gefunden werden. Der Haushalt der Gemeinde kann für 2024 nach Auffassung der oberen Kommunalaufsicht durch den Kreis Germersheim genehmigt werden, mit der Maßgabe, zusammen mit der Gemeinde entsprechend den Auslegungshinweisen des
Innenministeriums einen langfristigen Maßnahmenplan zu entwickeln, der weitere Verbesserungen bis hin zu einem langfristig zu erzielenden Haushaltsausgleich enthalten sollte. „Grundsätzlich ist es die Aufgabe der einzelnen Gemeinde und der für sie
zuständigen Kommunalaufsicht des Kreises Lösungsansätze für einen Haushaltsausgleich zu finden. In diesem sehr speziellen Fall, bedingt durch die Rücktritte sämtlicher Gemeindevertreter der Gemeinde Freisbach, haben wir als obere Kommunalaufsicht
auf Bitten des Landkreises unsere Aufgabe als Berater und Vermittler intensiv wahrgenommen und gemeinsam eine Lösung erarbeitet“, so Christiane Luxem, ADD-Vizepräsidentin.
Bei genauer Betrachtung der Ortsgemeinde Freisbach wird erkennbar, dass bei einem Vergleich der Haushaltsansätze mit den Jahres-Ist-Ergebnissen im Haushaltsvollzug jeweils eine erhebliche Ergebnisverbesserung erreicht werden konnte. Dies in Kombination mit einem genaueren Blick auf zu erwartende Zuweisungen und Zuschüsse, lässt zudem Raum für eine Anpassung der Planansätze. „Im engen Austausch mit allen Beteiligten konnten Handlungsspielräume für die Ortsgemeinschaft ausgemacht werden. Ich bin zuversichtlich, dass dies auch positive Auswirkungen für die künftige Ratsarbeit nach den Neuwahlen mit sich bringen wird“, hob Luxem hervor.
Hintergrund:
Die Ortsgemeinde Freisbach konnte keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Das Genehmigungsverfahren des Doppelhaushaltes 2023/2024 der Ortsgemeinde Freisbach war daher strittig. Trotz aller Bemühungen und Einsparvorschläge hatten die Ratsmitglieder keine Chance gesehen, aus eigenen Kräften eine weitere kurzfristige Möglichkeit zum Haushaltsausgleich zu erreichen. Die Kreisverwaltung Germersheim als untere Kommunalaufsichtsbehörde hatte daher keine Haushaltsgenehmigung erteilt. Ohne Beratung durch die ADD zeichnete sich keine Lösung ab. Die Möglichkeit der Genehmigung hätte allerdings auch schon für das
Jahr 2023 bestanden. Eine Kreisverwaltung kann unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Haushalt auch dann genehmigen, wenn einer Ortsgemeinde objektiv keine Möglichkeit gegen ist, einen Haushaltsausgleich zu
Autor:Nathalie Linares aus Germersheim |
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