Nach Rücktritt des Gemeinderats
Kreis bestellt Beauftragte für Freisbach - Wahlen am 26. November
Freisbach. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Freisbach und deren Bürgermeister Peter Gauweiler haben geschlossen ihre Ämter niedergelegt. Hintergrund war ein defizitärer Haushalt, der aufgrund neuer Vorgaben der Landesregierung nicht genehmigt werden durfte; und der keinerlei Gestaltungsspielräume für die eigene Ortsentwicklung bot. Nach den Rücktritten hatte die Verbandsgemeinde Lingenfeld 18 potenziell nachrückende Personen anhand der bei der letzten Wahl vorliegenden Listen angeschrieben und nachgefragt, ob diese die vakanten Stellen besetzen würden. Nachdem bis zum heutigen Tag bereits 13 Absagen vorliegen, sieht das Gesetz vor, dass die Kreisverwaltung als Kommunalaufsicht einen Termin für Neuwahlen festsetzt und für die Übergangszeit Beauftragte bestellt. Nach diesen Vorgaben wurden die Neuwahlen auf den 26. November 2023 terminiert.
„Unsere Verwaltung steht in engem Kontakt mit der Verbandsgemeinde Lingenfeld und wir haben gemeinsam über das weitere Vorgehen beraten“, so Landrat Dr. Brechtel, der mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion auch die übergeordnete Behörde an den Verhandlungstisch geholt hatte. „Ich habe der ADD die erkennbaren Lösungsmöglichkeiten vorgestellt, wie wir unsere Kommunen finanziell wieder handlungsfähig machen können. Bislang haben wir dazu allerdings noch keine Rückmeldung seitens der Landesregierung in Mainz.“ Vor diesem Hintergrund hat die Kreisverwaltung am heutigen Tag Verfügungen erstellt und dabei Personen benannt, die für die Fortführung der Geschäfte als Beauftragte bestellt werden. Zum Beauftragten für den Ortsbürgermeister wird Lingenfelds Verbandsbürgermeister, Frank Leibeck bestellt, Stellvertreter ist Jens Hinderberger (Büroleiter der Verbandsgemeinde). Als Beauftragte für den Ortsgemeinderat wird Marion Geier bestellt, deren Stellvertreter wird Markus Blumenschein; beide sind ebenfalls bei der Verbandsgemeinde tätig.
Mögliche Lösungswege
„Um finanzschwache Kommunen wie Freisbach, von denen es in Rheinland-Pfalz sehr viele gibt, wieder handlungsfähig zu machen, muss das Land einige Erfordernisse erfüllen“, so ein Appell von Landrat Dr. Fritz Brechtel. Nach dessen Ansicht kann das Thema nur dann gelöst werden, wenn das Land den Kommunen ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stellt, damit diese ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben erfüllen können, ohne sich verschulden zu müssen. Brechtel fordert: „Als kurzfristige Zwischenlösung müsste das Schreiben des Innenministeriums vom 3. Mai dieses Jahres zurückgenommen werden und es müsste der Kommunalaufsicht, wie vor diesem Stichtag, ermöglicht werden, auch defizitäre Haushalte unter bestimmten Voraussetzungen zu genehmigen.“ So hätten die Probleme in Freisbach kurzfristig gelöst werden können. „Allerdings wäre dies nur eine kurzfristige Zwischenlösung. Die Verschuldungsthematik wäre damit noch nicht vom Tisch“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
„Wenn das Land geltend macht, dass die Finanzmittel nicht ausreichen“, so Brechtel weiter, „sollte es gesetzliche Vorgaben, die bei den Gemeinden einen überbordenden finanziellen Aufwand verursachen, überprüfen und auf ein für die Gemeinden erträgliches Maß neu festlegen.“ Aus Sicht des Landrats benötigen die Kommunen auf Dauer eine auskömmliche Finanzausstattung, um wenigstens die gesetzlichen Pflichtaufgaben erfüllen zu können, ohne sich deshalb verschulden zu müssen. „Alles andere wäre nicht verfassungskonform“, sagt Brechtel. red
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Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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