Vogelgrippe im Kreis Germersheim ausgebrochen
Rund 420 Tiere mussten schon getötet werden
Landkreis Germersheim. Da in zwei Betrieben im Landkreis Germersheim, in Wörth und in Westheim, eine Ansteckung mit dem Vogelgrippevirus H5N1 sicher nachgewiesen wurde, mussten insgesamt rund 420 Tiere gekeult werden. Die Keulung wurde heute, Mittwoch, 14. Dezember, durch ein Unternehmen vollzogen. Mit dieser Maßnahme wurde nach intensiver Risikoabschätzung durch die Kreis-Veterinärinnen eine wochenlange Aufstallung in einer verbindlichen vorgegebenen größeren Restriktionszone vermieden. Landrat Dr. Fritz Brechtel: „Es tut mir und den Mitarbeitenden in der Seele weh, dass die Tiere gekeult werden mussten. Wir wissen, wie schwer das insbesondere für die Tierhalter und Züchter ist.“
Ansteckung bei einer Geflügelschau
Es gilt als sicher, dass sich die Tiere der beiden betroffenen Betrieb bei einer Geflügelschau im November mit der Vogelgrippe angesteckt haben. Nachdem es bei einem anderen Aussteller in einer anderen Region direkt nach der Ausstellung einen Ausbruch gegeben hat, wurden alle Kontaktbetriebe informiert. Im Landkreis Germersheim waren das drei Betriebe. Die vom Veterinäramt der Kreisverwaltung genommenen Proben haben in zwei von drei Betrieben leider zu gesicherten positiven Ergebnissen geführt. Die dritte an der Ausstellung beteiligte Hobby-Geflügelhaltung zeigte keine positiven Befunde.
Da auf eigene Initiative alle drei an der Ausstellung beteiligten Betriebe aus Sicherheitsgründen unmittelbar direkt nach der Schau ihre Tiere aufgestallt haben und immer noch haben, ist nach Ansicht der Kreis-Veterinärinnen nicht von einer Ansteckung weiterer Tiere außerhalb dieser Betriebe auszugehen. Sie berichten zudem, dass die Proben im Landkreis Germersheim zu einem sehr frühen Zeitpunkt entnommen. Darüber hinaus wurden in den beiden Betrieben alle vom Veterinäramt angeordneten Sicherheitsmaßnahmen nach Bekanntwerden des Ausbruchs in dem Kontaktbetrieb umgesetzt, darunter Einrichtung einer Hygieneschleuse.
Aufgrund dieser Sachverhalte konnte nach einer Risikoabschätzung durch die Veterinäre des Landkreises und unter Zustimmung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, und Mobilität (MKUEM) auf das Errichten von Restriktionszonen verzichtet werden. Die nach der Keulung erforderlichen weiteren tierseuchenrechtlichen Maßnahmen (Reinigung, Desinfektion, Schadnagerbekämpfung) finden unter behördlicher Aufsicht statt und wurden bereits begonnen. Der Geflügelhalter, der ebenfalls bei der Geflügelschau war, aber keinen positiven Befund hat, stallt seine Tiere sicherheitshalber weiter freiwillig auf.
„Es war eine schwierige Entscheidung. Gut ist nun daran, dass wir um eine allgemeine Aufstallungspflicht und eine entsprechende Allgemeinverfügung herumkommen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel, „Daher dennoch meine dringende Bitte an alle Geflügehalter: Halten Sie sich streng an die empfohlenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen. Das Virus kann auch anderweitig, z.B. über Wildvögel eingetragen werden. Schützen Sie bitte Ihre Tiere so gut es geht.“
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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