Gericht verhängt U-Haft für rückfälligen 31-jährigen Sexualstraftäter

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Ludwigshafen. Ein 31-jähriger Sexualstraftäter aus Ludwigshafen ist rückfällig geworden. Der Mann war schon 2019 wegen der Begehung einer Sexualstraftat verurteilt worden. Nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe und Entlassung aus der U-Haft im Jahr 2022 wurde er unter Führungsaufsicht gestellt und in ein Programm für besonders rückfallgefährdete Straftäter aufgenommen. Ziel dieses Präventionskonzeptes ist es, das Risiko einer erneuten Begehung von Straftaten durch diese Personen zu minimieren.

Im Rahmen dieses Programmes standen Polizeikräfte in regelmäßigem Kontakt mit dem 31-Jährigen, führten unter anderem Gefährderansprachen durch und überwachten diesen. Hierbei konnten die Beamten mehrere Verstöße gegen die Führungsaufsicht feststellen und melden. So hatte er am 26. Juni ein 13-jähriges Mädchen in Ludwigshafen angesprochen. Danach wurde der Mann aufgrund eines richterlichen Beschlusses für die Dauer von sieben Tagen in Gewahrsam genommen.

Nach Entlassung aus der Ingewahrsamnahme konnten Polizeikräfte beobachten, dass der 31-Jährige weiterhin die Nähe von Kindern suchte und auch zwei Mädchen im Alter von 13 und 16 Jahren in Weinheim ansprach. Aufgrund dessen wurde er am 19. August, nach erneuter richterlicher Anordnung, wieder in Gewahrsam genommen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal erließ das Amtsgericht Frankenthal daraufhin Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht. Als Haftgrund wurde Flucht- und Verdunklungsgefahr angenommen.

Der 31-Jährige wurde am 23. August aus dem polizeilichen Gewahrsam in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. jg/red

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Autor:

Julia Glöckner aus Ludwigshafen

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