Ludwigshafen. Die Geschädigte parkte ihr Fahrzeug am 3. Januar um 8 Uhr in der Bismarckstraße auf einem Anwohnerparkplatz. Nachdem sie einige Stunden später wieder mit ihrem weißen Citroen C3 wegfahren wollte, stellte sie um 16 Uhr einen Streifschaden (etwa 200 Euro) auf Höhe des linken hinteren Radkastens fest. Der Unfallverursacher entfernte sich unerlaubt vom Unfallort. Wer kann Hinweise zum Unfallverursacher geben? Die Polizei weist daraufhin, dass Unerlaubtes Entfernen von Unfallort kein Kavaliersdelikt ist!
Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen.
Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Beteiligung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall bei der Polizei zu melden.
Ein Großteil der Unfallfluchten wird auf Parkplätzen oder an am Straßenrand geparkten Fahrzeugen begangen. Daher rät die Polizei:
-meiden Sie sehr enge Parkboxen.
-merken oder fotografieren Sie sich das Kennzeichen der neben Ihnen stehenden Fahrzeuge.
-gehen Sie lieber ein paar Schritte mehr.
-klappen Sie den Außenspiegel ein.
Helfen Sie uns, den Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei. Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 1, Telefonnummer 0621 963-2122 oder per E-Mail an piludwigshafen1@polizei.rlp.de. | Polizeipräsidium Rheinpfalz
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