Änderungen im Waffenrecht: Stadtverwaltung weist auf Fristen hin
Ludwigshafen. Mit Beginn des Monats November sind bundesweit mehrere Änderungen des Waffenrechts in Kraft getreten. Anlässlich der Neuerungen weist der Bereich Öffentliche Ordnung der Ludwigshafener Stadtverwaltung darauf hin, dass seit dem
1. November 2024 das Mitführen von Waffen und Messern im öffentlichen Personenfernverkehr sowie den dazugehörigen Bahnhöfen und anderen, dazugehörigen Einrichtungen – wie beispielsweise auch Wartehäuschen an Haltepunkten – verboten ist. Das schon bestehende Waffenverbot bei Veranstaltungen wurde auf sämtliche Messer unabhängig von der Klingenlänge ausgeweitet.
Zudem sind seit Monatsbeginn Springmesser verboten. Hier sieht Paragraf 58 Absatz 24 des Waffengesetzes (WaffG) aber eine Übergangsregelung bis 1. Oktober 2025 vor: Wer bis zu diesem Zeitpunkt ein unerlaubt besessenes Springmesser der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Mitführens bestraft.
Auch der vormalige unerlaubte Besitz oder das zuvor verbotene Führen der Springmesser bleiben für die Personen, die die Gegenstände einer zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergeben haben, in Bezug auf ihre in einem Verwaltungsverfahren zu beurteilende waffenrechtliche Zuverlässigkeit sanktionslos. jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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