Aufspüren und Hetzen kann Straftat sein
Anleingebot für Hunde
Ludwigshafen. Die Natur in Ludwigshafen dient nicht nur der Erholung. Sie stellt auch einen wichtigen Lebensraum für eine Vielzahl von Wildtieren dar. Aktuell brüten Vögel und andere wildlebende Tiere wie beispielsweise Rehe, die jetzt Nachwuchs bekommen. Sie sind dadurch nicht mehr so mobil und auf besonderen Schutz angewiesen. Hunde dürfen sich in der Feldflur grundsätzlich nicht frei ohne Leine außerhalb des Einflussbereichs der führenden Person befinden. In der Brut- und Setzzeit sollten Hunde immer angeleint sein. Das Aufstöbern von Nestern und Jungtieren oder sogar das Nachhetzen durch den Hund ist ein massiver Eingriff in den Naturhaushalt und kann eine Straftat darstellen.
Im Stadtgebiet gibt es ausgewiesene Hundeauslaufflächen. Ein dauerhaftes Anleingebot gilt im gesamten bewohnten Gebiet und für alle Grünflächen, nicht nur für die Schutzgebiete wie zum Beispiel die Parkinsel, das Maudacher Bruch, die Rheinauen oder der ehemalige Frankenthaler Kanal im Norden von Ludwigshafen. Landwirtschaftliche Flächen dürfen zudem nicht betreten werden.
Die Hinterlassenschaften der Hunde müssen aufgenommen und in Abfallbehälter entsorgt werden. jg/ps
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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