Assistenhunde: Verordnung regelt Kennzeichnung und Anerkennung
Rheinland-Pfalz. Im Alltag von Menschen mit körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen sind Assistenzhunde wichtige Begleiter. Welche Anforderungen für eine Anerkennung als Assistenzhund zu erfüllen sind, regelt die neue Assistenzhundeverordnung (AHundV), die im März bundesweit in Kraft trat.
Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die Aufgaben lernen, um Menschen mit einer chronischen Beeinträchtigung im Alltag zu helfen. Sie werden individuell für ihren Menschen ausgebildet und leben bei ihm, um ihm ein selbstständigeres Leben zu ermöglichen.
Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) darf Personen, die in Begleitung ihrer Assistenzhunde unterwegs sind, der Zutritt zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Anlagen nicht verwehrt werden. Dies gilt auch dann, wenn sonst keine Hunde erlaubt sind, etwa in Gaststätten oder Geschäften.
Die neue Verordnung regelt nun die Anerkennung von Assistenzhunden und definiert Anforderungen an die Eignung als Assistenzhund, die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden und Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften. Darüber hinaus enthält die Verordnung Bestimmungen zur Zulassung von Ausbildungsstätten und Prüfern und sieht zudem eine einheitliche Kennzeichnung aller Assistenzhunde vor.
„Es gibt nun endlich gesetzliche Vorschriften, die die Begleitung von Menschen mit Behinderungen durch Assistenzhunde regeln“, sagte Sozialminister Alexander Schweitzer.
„Leider gibt es immer wieder Probleme bei der Mitnahme in Gaststätten, Geschäften oder Arztpraxen, obwohl sie ein notwendiges Hilfsmittel wie ein Rollstuhl oder ein Hörgerät sind. Deshalb sind die Regelungen im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz und in der Verordnung für die Menschen mit Behinderungen eine wichtige Regelung für die Anerkennung ihrer Assistenzhunde und Blindenführhunde“, erklärte der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Matthias Rösch.
Anträge nach der Assistenzhundeverordnung zur Anerkennung eines Assistenzhundes können beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung gestellt werden. Weitere Informationen sowie die Antragsformulare können auf der Internetseite des Ministeriums heruntergeladen werden. jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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