Neue Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz
Behutsame Schritte aus dem Lockdown
Corona Rheinland-Pfalz. Bund und Länder haben gestern das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beschlossen. Wie die neuen Beschlüsse in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden, erläuterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer am Donnerstagvormittag.
"Wir haben mit einer steigenden Impfquote und künftig gut verfügbaren Schnelltests neue Faktoren, die die Bewertung der Lage deutlich verändern. Durch eine höhere Impfquote erwarten wir weniger schwere und tödliche Verläufe. Durch ein breites Testkonzept werden Infektionen schneller entdeckt und weitere Ansteckungen schneller verhindert. Das macht eine neue Risikobewertung nicht nur möglich, sondern notwendig", erklärt Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Video-Konferenz mit Bundeskanzlerin Merkel.
Neue Faktoren verändern die Risikobewertung
Mit großer Disziplin habe jede und jeder im Land einen großen Beitrag dazu geleistet, dass das Infektionsgeschehen zurückgegangen ist. „Rheinland-Pfalz hat schon heute 87 Prozent aller Bewohnerinnen und Bewohner von Altenheimen geimpft. In wenigen Wochen werden alle betagten Bürgerinnen und Bürger über 80, die dies wünschen, geimpft sein. Die Termine für Ende März werden in diesen Tagen verschickt. Sie sind die Bevölkerungsgruppe, in der bisher der größte Teil der schweren und tödlichen Verläufe in der Pandemie zu beklagen war. Durch die Impfungen soll bei vergleichbarem Infektionsgeschehen in Zukunft die Zahl der schweren und tödlichen Verläufe deutlich geringer sein. Trotzdem können keine beliebigen Neuinfektionsraten toleriert werden. Denn, wenn die Infektionszahlen erneut exponentiell ansteigen würden, könnte das Gesundheitswesen mit dann jüngeren Patienten schnell wieder an seine Belastungsgrenzen stoßen“, warnte die Ministerpräsidentin. Zahlreiche Berichte über COVID-19-Langzeitfolgen („long COVID“) mahnten ebenfalls zur Vorsicht.
Öffnungsperspektiven
Nach dem ersten Öffnungsschritt am 22. Februar, als Grundschulen wieder im Wechselunterricht gestartet sind und Friseure wieder öffnen durften, folgen ab dem 8. März weitere Öffnungsschritte. „Mir war wichtig, dass wir auch im privaten Bereich zu einer Entlastung kommen. Ab 8. März dürfen wieder zwei Hausstände zusammenkommen, jedoch nicht mehr als fünf Personen. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Am 8. März können Vorschulkinder in Rheinland-Pfalz wieder in die Kita
„Bildung steht für mich an erster Stelle. Deswegen habe ich mich massiv dafür eingesetzt, dass Erzieher und Erzieherinnen sowie Grundschullehrer und -lehrerinnen in der Impfreihenfolge vorgezogen werden. In Rheinland-Pfalz wird diese Berufsgruppe bis zum 15. März ihre erste Impfung erhalten haben. Sie können sich darüber hinaus schon jetzt jederzeit anlasslos testen lassen“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Deswegen könnten die Vorschulkinder bald in die Kitas zurückkehren. Ab 15. März werde der Elternappell zurückgenommen. Es bleibe beim Betrieb der Kitas unter Corona-Bedingungen. Immer unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens.
Zweiter Öffnungsschritt ab 8. März
Ab dem 8. März werden Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte wieder öffnen. Sie werden dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs gleichgestellt. Auch die körpernahen Dienstleistungen können wieder starten. Angebote, bei denen keine Maske getragen werden kann, wie zum Beispiel Kosmetik und Rasur sind nur nach vorherigem tagesaktuellem Test wieder möglich.
Inzidenzabhängige Öffnungen frühestens ab 8. März
„Es waren lange und schwierige Verhandlungen, aber mit einer Inzidenz von unter 50 gibt es eine klare Perspektive für Rheinland-Pfalz,“ so die Ministerpräsidentin. Sollte die Infektionslage aber nicht stabil unter 50 bleiben, sei bei einer Infektionslage zwischen 50 und 100 allerdings zumindest eine generelle Öffnung des Einzelhandels erst Anfang April möglich. „Im Moment bewegt sich die Inzidenz zwischen 48 und 52. Wir sind gut beraten, sehr akribisch vorzugehen. Wir haben gute Perspektiven, aber auch eine hohe Verantwortung“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Dritter Öffnungsschritt
Da die Sieben-Tage-Inzidenz im Land stabil unter 50 liege, könne der Einzelhandel wieder öffnen, ebenso Museen, Galerien und botanische Gärten. Die geöffneten Einzelhandelsbereiche sind verpflichtet, die Einhaltung der Kapazitätsgrenzen und Hygienebestimmungen durch strikte Maßnahmen zur Zugangskontrolle und konsequente Umsetzung der Hygienekonzepte sicherzustellen. Mit benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um eine länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden.
Liegen die Infektionen über dieser Marke bis maximal 100, greifen in diesem Öffnungsschritt erhöhte Schutzmaßnahmen. Dann wird weiterhin nur das Termin-Shopping möglich sein. Dieses wird etwas erweitert werden. Der Besuch in Galerien, Zoos und botanischen Gärten wird dann nur mit Terminbuchung und Dokumentation möglich.
„Ganz wichtig, besonders auch für die jungen Menschen, dass kontaktfreier Außensport wieder etwas mehr möglich sein wird, insbesondere für Kinder unter 14 Jahren. Hier werden sogar Gruppenangebote ermöglicht“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
„Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, ziehen wir ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Notbremse und kehren zu den heute gültigen Regelungen zurück.“
Vierter Öffnungsschritt frühestens ab 22. März
Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz weitere 14 Tage stabil bleibt, kann ab dem 22. März auch die Außengastronomie wieder öffnen. Die dann notwendigen Auflagen sind abhängig von der epidemiologischen Entwicklung.
Gleiches gilt für Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos. Auch kontaktfreier Sport in Innenräumen soll dann wieder möglich sein. Liegen die Inzidenzen über 50, sind für diese Angebote tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests verpflichtend.
Fünfter Öffnungsschritt frühestens ab 5. April
Auch wenn die Inzidenzen nicht stabil unter 50 sinken aber unter 100 bleiben, kann spätestens am 5. April auch der Einzelhandel öffnen. Über weitere Öffnungsschritte der hier noch nicht benannten Bereiche werden Bund und Länder am 22. März beraten.
Impfen nimmt weiter Fahrt auf
„Wir freuen uns auf die Aussicht, dass wir spätestens ab April so viel Impfstoff bekommen, dass wir auch die niedergelassenen Ärzte in die Impfstrategie über die Großhandelslogistik einbeziehen können“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Gesundheitsminister Spahn hatte zuvor bei der Ministerpräsidentenkonferenz dargelegt, dass er erwarte, dass ab Ende März/Anfang April sehr viel mehr Impfstoff zur Verfügung stehe. Allein in den rheinland-pfälzischen Impfzentren stehen in dieser und der kommenden Woche 50.000 Erstimpfungen an.
Jeder soll einmal pro Woche einen kostenlosen Test erhalten
Ab 8. März sollen alle Bürgerinnen und Bürger auch ohne Symptome mindestens einmal pro Woche die Möglichkeit haben, sich testen zu lassen. Der Bund übernimmt dafür die Kosten. Land und Kommunen in Rheinland-Pfalz richten dafür im ganzen Land Schnelltestzentren ein. „Ich bin unseren kommunalen Partnern und insbesondere den freiwilligen Feuerwehren unendlich dankbar: Wir haben jetzt schon fast 1.500 freiwillige Schnelltesthelfer und -helferinnen am Start und können bereits ab Montag in den ersten Orten loslegen,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die genauen Schnelltestzentren werden am Wochenende bekannt gegeben.
Neben den Eigentests werden Schnelltests wichtig bleiben, die von Dritten durchgeführt werden, dies mache die Dokumentation sicherer. Unabhängig vom Bund habe Rheinland-Pfalz bereits vier Millionen Schnelltests bestellt und weitere zwei Millionen im Beschaffungsverfahren, damit wir bei uns so schnell wie möglich losgelegen können. Heute noch gehen die ersten 450.000 Testkits vom Land an die Kommunen. Im Schulbetrieb werde Rheinland-Pfalz weiterhin an unserer großzügigeren Regelung festhalten, wonach sich Lehrerinnen und Lehrer so oft testen lassen können, wie sie wollen.
Wirtschaftshilfen und Härtefallfonds für Fälle, die durchs Raster fielen
„Bund und Länder stehen mit umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen weiterhin an der Seite der Unternehmen. Seit November wurden über die verschiedenen Hilfsprogramme des Bundes über acht Milliarden Euro ausgezahlt. Mit der inzwischen gestarteten Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, die wegen geringer betrieblicher Fixkosten nur eingeschränkt Überbrückungshilfen beantragen konnten. Mit der sogenannten erweiterten November-/Dezemberhilfe und der Erhöhung der Abschlagszahlungen in der Überbrückungshilfe III auf bis zu 800.000 Euro kann ab sofort auch großen Unternehmen mit einem höheren Finanzbedarf geholfen werden. Mit einem hälftig finanzierten Härtefallfonds wollen Bund und Länder ein zusätzliches Angebot machen, um in Fällen zu helfen, in denen die Hilfsprogramme bislang nicht greifen konnten. Die Details der Regelung werden bis zur nächsten Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien geklärt“, so die Ministerpräsidentin.
Keine Grenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen
Unabhängig von der Ministerpräsidentenkonferenz informierte Ministerpräsidentin Malu Dreyer darüber, dass es keine temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen gibt. „Es findet eine enge Abstimmung der Einsatzmaßnahmen an der deutsch-französischen Grenze mit den zuständigen Stellen des Saarlandes und in Rheinland-Pfalz sowie der französischen Seite statt, um ein gemeinsames regionales Vorgehen sicherzustellen. Im Falle von etwaigen Feststellungen im Rahmen der bestehenden Grenzfahndungsmaßnahmen (zum Beispiel Pendler ohne aktuellen Test) wird man die betreffenden Einreisenden auf die Rechtslage hinweisen, gegebenenfalls an das nächstgelegene Testzentrum verweisen und das örtliche Gesundheitsamt informieren.“
Autor:Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße |
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