Verkehrsclub Deutschland Ludwigshafen-Vorderpfalz
Bessere Fußwege gefordert

Symbolfoto Gehweg | Foto: Michael Gaida/Pixabay
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Ludwigshafen. Zur Verbesserung der Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger hat der VCD Ludwigshafen-Vorderpfalz einen Forderungskatalog aufgestellt, welcher der Stadt übergeben wird.

Damit wollten die Teilnehmenden des Ludwigshafener Mobilitätsstammtischs des VCD und der Vorstand des für umweltfreundliche Mobilität streitenden Verkehrsclubs auf den Fußverkehr als klimafreundliche und die Gesundheit fördernde Mobilitätsform hinweisen. „Das zu Fuß gehen wird nur allzu oft nur als letztes in den Blick genommen wird, was nicht gerechtfertigt und ein Fehler ist,“ erklärt der VCD-Vorsitzende Helmut Buchholz. „Denn auch in Ludwigshafen hat der Fußverkehr nach den letzten Befragungen einen Anteil von etwa 25 Prozent an den getätigten Wegen. In anderen Städten werden bis zu 35 Prozent erreicht“ Das sei alles andere als wenig, meint Buchholz. „Leider haben die Fußgängerinnen und Fußgänger oft keine Lobby, ergänzt Vorstandskollege Dieter Netter, der den Mobilitätsstammtisch des Verkehrsclubs moderiert. „Mit dem vorgelegten Katalog wollen wir Lobby für die FußgängerInnen sein und erreichen, dass wir uns schnell einem Anteil von 30 Prozent nähern,“ erläutert er einen der Beweggründe für die Erstellung des Papiers.

Schon im Klimaschutzkonzept für den Bereich Mobilität von 2013 wurde für die Stadt ein höherer Anteil des Fußverkehrs gefordert, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Seither wurde für die Fußgänger wenig getan, ein Konzept für den Fußverkehr liegt auch 8 Jahre später nicht vor, wäre aber nach Meinung des VCD dringend nötig. Glücklicherweise würden aber im gerade laufenden Prozess zur Aufwertung der Innenstadt die Aufenthaltsqualität von Plätzen und die Fußwege besser in den Blick genommen. Der VCD findet gut, dass die BürgerInnen an dem Prozess wenigstens via Internet beteiligt werden.

Mitte April hat sich auch die Verkehrsministerkonferenz für Änderungen am Rechtsrahmen „zur Erhöhung der Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs“ ausgesprochen. Damit soll der Fußverkehr gestärkt und als gleichberechtigter Verkehrsträger anerkannt werden, berichtete Fuss e.V. Wer fährt, solle mehr Rücksicht nehmen, heißt es dort.

Damit verstärkt auch die Ministerkonferenz den Trend zur Stärkung des Fußverkehrs, der durch Klimawandel und die Pandemie schon vorhanden ist. Ebenfalls ein deutliches Zeichen für die zunehmende Bedeutung der klimafreundlichen Fortbewegungsart ist das erste Fußgängergesetz eines Bundeslandes in Berlin, das Anfang des Jahres beschlossen wurde. ps

14 Punkte für bessere Fußwege in Ludwigshafen

  1. Zufußgehen ist Teil jeder Wegekette. Auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkaufen, in die Kneipe und überall sonst legen wir zumindest einen Teil der Strecke zu Fuß zurück. Und sei es auf dem Weg zum Auto, zur Bushaltestelle oder zum Verkehrsschild, an das wir unser Fahrrad gekettet haben. Bessere Fußwege nutzen daher uns allen, nicht nur jenen, die ohnehin zu Fuß unterwegs sind. Daher muss die Förderung des Fußverkehrs und seiner Rahmenbedingungen eine vordringliche Aufgabe in Ludwigshafen werden. Eine Infrastruktur für Fußgänger ist vergleichsweise günstig zu schaffen. Fußverkehrsförderung ist bürgernah, nachhaltig und erzielt ein positives Medienecho.
  2. Fußgänger sorgen für eine lebendige Stadt. Zufußgehen ermöglicht Begegnung und Kommunikation. Es stärkt die Nachbarschaft und den sozialen Zusammenhalt schon dadurch, dass man sich gegenseitig bemerkt, wenn man sich begegnet. Die Flächen für den Fußverkehr in Ludwigshafen sollten daher eine hohe Aufenthaltsqualität erhalten und nicht als unliebsame Anhängsel verstanden werden. Damit unsere Gehwege wieder attraktiv werden, sind Maßnahmen erforderlich, für die ausreichend finanzielle Mittel bereitgestellt werden müssen. 
  3. Zufußgehen ist die umweltfreundlichste Fortbewegungsart. Damit mehr Leute zu Fuß gehen, muss Ludwigshafen so gestaltet werden, dass die meisten Wege (zum Einkaufen, zur Arbeit, zu Behörden, zum Ausgehen) kurzgehalten werden. Ist eine Strecke länger als 2 km, nutzt man gerne andere Verkehrsmittel. Zusätzlich ist Zufußgehen gesund und kann Krankheiten vorbeugen. Es macht Spaß, beugt Depressionen vor und kann ein mögliches Übergewicht reduzieren. Dadurch reduziert der Fußverkehr nebenbei volkswirtschaftliche Gesundheits- und vermeidbare stationäre Pflegekosten. 
  4. Damit Zufußgehen attraktiv wird, brauchen wir Platz. Neben einem Ausbau der bestehenden Gehwege bieten sich hierfür auch das Anlegen von Wohn- und Spielstraßen oder andere, zeitgemäße Formen der Verkehrsberuhigung wie „Shared Space“ an. Bei neu angelegten Verkehrswegen sind die Belange der FußgängerInnen besonders zu berücksichtigen und zu dokumentieren. 
  5. Zu Fuß gehen hilft, kurze Autofahrten zu vermeiden. Es spart Flächen und erhöht die Aufenthaltsqualität in unserer Stadt. Bäume und Sträucher entlang der Fußwege erhöhen diese Qualität noch, sollten aber die Fußwege nicht einengen, sondern auf Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Fußweg angeordnet werden. Dazu gehören auch ausreichend konsumfreie Sitzgelegenheiten und Begrünung. Entlang der zentralen Fußwege sollen ausreichend Spielstätten für Kinder geschaffen werden. 
  6. Gehwege sind so anzulegen, dass dort zwei Rollstühle, Kinderwägen oder ähnliches bequem aneinander vorbeikommen. Bei starkem Fußverkehr, etwa an Geschäftsstraßen oder viel benutzten Schulwegen, sollen sie noch breiter angelegt werden. Die erforderliche Gehwegbreite ist freizuhalten und darf nicht eingeengt werden, d.h. es wird nichts aufgebaut, hingestellt oder abgelegt. 
  7. Radwege dürfen auf Gehwegen nur angelegt werden, wenn die erforderliche Gehwegbreite erhalten bleibt. Es soll erreicht werden, dass RadfahrerInnen nicht den Gehweg missbrauchen. Gemeinsame Geh- und Radwege oder die Freigabe von Gehwegen zum Radfahren soll es nur in Ausnahmen geben. Wo Radfahren auf der parallelen Fahrbahn zu unsicher ist, sollte dies besser durch Tempolimits oder eigene Radwege geändert werden. 
  8. Damit man als Fußgänger nicht unnötig gestoppt und zum Warten gezwungen wird, sollen Ampeln in Ludwigshafen grundsätzlich so geschaltet werden, dass sie im „Normalfall“ grün für Fußgänger anzeigen und nur im Bedarfsfall auf Grün für andere Nutzer schalten. 
  9. Die Gehwege sollen so ausgelegt werden, dass sie von Menschen mit Behinderungen selbstständig, sicher und bequem benutzt werden können. Bordsteine sollten an Überquerungsstellen am besten komplett abgesenkt (für Rollstühle und Rollatoren) und dabei eindeutig tastbar sein (für Blinde und Sehbehinderte). Blinde und sehbehinderte Menschen brauchen eine durchgängig freigehaltene Orientierungslinie (z.B. Leitelemente, Hauskanten oder kontrastreiche und tastbare Bordsteine). 
  10. Gehwege sollen eben, sauber und bei Nässe rutschsicher sein, sowie aus Material bestehen, das sich bei Hitze nicht zu stark aufheizt. Gehwege müssen gut beleuchtet sein, damit entlang der Strecken keine Angsträume entstehen. Insbesondere dort, wo der Gehweg mit einer Fahrbahn kreuzt, ist eine Beleuchtung wichtig, um Kollisionen mit anderen Verkehrsmitteln zu verhindern. 
  11. Winterdienst auf Gehwegen muss - insbesondere an Haltestellen, auf Brücken und Treppen – unmittelbar bei Bedarf erfolgen. 
  12. Eine gute Vernetzung von Fußwegen und attraktive Fußverkehrszonen sind wichtige Bausteine für eine künftige Verkehrswende. Eine verbesserte Fußverkehrsinfrastruktur verbessert eine soziale Teilhabe für Kinder, Arme und ältere Menschen. Der Zuzug von jungen Menschen in die Städte führt zu mehr Fußverkehr 
  13. Auch an Baustellen müssen die Gehwege breit genug und gut ausgeschildert sein. Beansprucht eine Baustelle Gehwege, dann sind Ersatzwege sicher von der Fahrbahn abzutrennen. Für Fußgänger soll es an Baustellen keine größeren Umwege geben. Führt eine bestehende Fußverbindung durch ein größeres Baugebiet, dann ist diese während der Bauzeit möglichst beizubehalten. 
  14. Wenn sich in Zeiten, in denen der Autoverkehr durch Baustellen gesperrt ist, zeigt, dass dies den Fußverkehr aufblühen lässt, muss geprüft werden, wie sich diese positive Wirkung auch in der Zeit nach der Sperrung erhalten lässt. Beispiele in Ludwigshafen sind der Schützenplatz 2018-2019 oder der Berliner Platz während der maroden Hochstraße Süd. 
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Autor:

Tim Altschuck aus Kaiserslautern

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