Bewirtung von Gästen im Außenbereich von Lokalen bis 23 Uhr möglich

Außengastronomie hat länger auf | Foto: Julia Glöckner
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Ludwigshafen. Gastwirte können künftig bis 23 Uhr die Außenbereiche von Lokalen bewirten. Dafür müssen sie sich die Genehmigung bei der Stadtverwaltung holen.

Der Stadtrat hatte am Montag, 29. April, einstimmig für den Vorschlag der Verwaltung gestimmt. Dieser verlängert testweise die Sperrzeiten für die Außenbestuhlung in der Gastronomie. Die Testphase endet am 31. Dezember. Im vierten Quartal dieses Jahres werden die Erfolge der neuen Regelung gemessen. Sie kann für das kommende Jahr gegebenenfalls angepasst werden.

Gastronom:innen, die von der nun möglichen Verlängerung der Sperrzeiten Gebrauch machen wollen, müssen für den Genehmigungsbescheid einen schriftlichen Antrag bei der Abteilung Gaststätten, Lebensmittelüberwachung und Gesundheit des Bereichs Öffentliche Ordnung einreichen. Der Antrag ist an die E-Mail-Adresse gaststaetten@ludwigshafen.de zu richten.

Die Genehmigungsbescheide umfassen Auflagen, um die Anwohner:innen zu schützen. Sie sehen etwa vor, dass ab 22 Uhr keine Musik mehr auf den Außenflächen gespielt werden darf. Ebenso müssen ab diesem Zeitpunkt Fenster und Türen der Lokale geschlossen sein. Die Abgabe von Speisen und Getränken im Außenbereich ist um 22.30 Uhr einzustellen. Um 23 Uhr müssen die letzten Gäste gegangen sein, das Mobiliar zusammengestellt und die Freifläche geräumt sein. Die Betreiber haben ferner dafür zu sorgen, dass während des Betriebs jederzeit Personal erreichbar ist, um Beschwerden von Anwohner:innen entgegenzunehmen und sich darum zu kümmern. Bei wiederholten Verstößen gegen die Auflagen kann ein Widerruf der Sperrzeitverlängerung für die Außenbestuhlung erfolgen.

"Mit den neuen, testweisen Regelungen sollen sowohl die Interessen der Gäste, die in den Sommermonaten die Außengastronomie etwas länger genießen möchten, als auch der Menschen, die in der Umgebung eines Lokals oder ähnlichen Betriebs wohnen, berücksichtigt werden. Vorrangiges Ziel ist es dabei, die Nachtruhe der Anwohner:innen sicherzustellen und Lärmbelästigungen zu vermeiden", sagt Ordnungsdezernent und Kämmerer Andreas Schwarz. jg/red

Autor:

Julia Glöckner aus Ludwigshafen

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