Bewohnerparkgebühren: Festsetzung ist nun Sache der Kommunen
Ludwigshafen. Das Kabinett hat die vom Verkehrsministerium vorgelegte Verordnung beschlossen, dass Gemeinden künftig die Festlegung der Bewohner-Parkgebühren überlässt. Die Verordnung tritt in den nächsten Wochen in Kraft. Das hat Verkehrsstaatssekretär Andy Becht mitgeteilt.
„Wir geben den Kommunen mehr Handlungsspielraum, den öffentlichen Raum in ihrer Stadt zu gestalten“, sagte Verkehrsstaatssekretär Andy Becht anlässlich des Kabinettsbeschlusses. Das sei auch mit Blick auf den Regierungsschwerpunkt „Innenstädte der Zukunft“ ein wichtiger Baustein. „Jede Stadt hat eine andere verkehrliche Situation mit unterschiedlichem Parkraumdruck. Was für Mainz oder Koblenz passt, hilft womöglich nicht in Landau oder Gerolstein. Um auf die individuelle Situation reagieren zu können, ermächtigen wir als Land die Kommunen, eigene Gebühren für das Bewohnerparken festzulegen und geben ihnen damit ein weiteres Steuerungsinstrument an die Hand“, erklärte Becht.
Zudem hätten die rheinland-pfälzischen Kommunen durch das im Mai 2020 verabschiedete Carsharing-Gesetz die Möglichkeit, Carsharing-Plätze im öffentlichen Raum einzurichten. Beides seien geeignete Instrumente, um die Mobilität und die Flächennutzung für die Stadt passgenau zu gestalten.
Der Bund hat durch die Gesetzesänderung ermöglicht, dass die Länder den Kommunen die Festsetzung der Gebühren übertragen können. Rheinland-Pfalz macht davon Gebrauch und hat diese Möglichkeit nun per Landesverordnung den rheinland-pfälzischen Städten und Gemeinden eröffnet. Entscheidet sich eine Kommune gegen eine eigene Gebührenordnung, gilt die vom Bund vorgegebene Gebührenhöhe von 10,20 Euro bis 30,70 Euro pro Jahr. jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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