Brief kommt nicht an: Warum die Post jetzt später zustellt
Brief kommt nicht an. Ihre Briefe kommen nicht an und wenn, dann werden sie erst viel später zugestellt als erwartet? Die Post kommt wegen immer mehr Paketen bei immer weniger Briefen schon lange nicht mehr nach. Nun will das Bundeswirtschaftsministerium bald die Zustellfristen verlängern. Und die Post darf offiziell, was in den letzten Jahren schon in vielen Fällen passiert ist: bis zu vier Tage für einen Brief brauchen.
Viele Deutsche haben es schon mal erleben müssen, das ungeduldige Warten auf ein Arztrezept, auf die Dokumente für den neuen Vermieter oder die neue Bankcard. Das Postrecht sieht vor, dass Briefe ein oder zwei Werktage später im Briefkasten sein müssen.
Empfänger schildern seit Jahren ähnliche Probleme bei Beschwerden gegenüber der Bundesnetzagentur. Dies ist die Kontrollbehörde der Post: Tagelang wird nichts eingeworfen. Dann kommt ein ganzes Bündel Briefe auf einmal. Laut den Beschwerden kommen montags vielerorts gar keine Briefe an. Es kann schon mal eine Woche dauern, bis diese den Weg vom Absender zum Empfänger gefunden haben.
Dabei gibt es für die Zustellung laut Postgesetz klare Regeln. 80 Prozent der Briefe müssen nach einem Werktag zugestellt sein. 95 Prozent müssen spätestens zwei Werktage danach beim Adressaten sein. Diese Fristen kann die Post nicht immer überall einhalten.
Nun hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Reform des Postgesetzes vorbereitet. Damit sollen Sendungen zuverlässiger innerhalb der gesetzlich geregelten Frist ankommen. Die Postdienstleister haben damit aber auch mehr Zeit für die Zustellung eines Briefs. Laut Bundesregierung ersetzt die E-Mail zunehmend den Standardbrief. Es gibt immer weniger Briefe im Umlauf, doch in der Regel immer mehr Pakete – denn der Onlinehandel boomt. Die Post muss sich logistisch und finanziell neu aufstellen, denn die hohen Kosten für das Briefnetz werden auf immer weniger Sendungen verteilt. Das rentiert sich nicht mehr. Die Dienstleistung soll sich künftig unmittelbarer am Bedarf ausrichten. Nach den neuen gesetzlichen Vorgaben gelten längere Fristen: Postzusteller haben dafür zu sorgen, dass nach drei Tagen 95 Prozent der Briefe ankommen. Am vierten Werktag müssen 99 Prozent zugestellt sein.
Was tun, damit der Brief möglichst zeitnah ankommt?
Wer es eilig hat, sollte die Post mit einem Einwurf-Einschreiben oder einem Einschreiben mit Rückschein beauftragen. Der Standardbrief mit gewöhnlichem Porto wird aktuell schon nicht mehr so schnell wie früher zugestellt. Aber auf Zuverlässigkeit setzt die Post nach wie vor, so die Verbraucherzentralen. Mit dem Einschreiben wird zumindest aktuell noch eine Zustellung in ein bis zwei Werktagen garantiert, bis das Postgesetz auch bis Ende 2024 durch Bundestag und Rat ist.
Hintergrund des neuen Postgesetzes: Faireres und Nachhaltigeres Verschicken von Briefen
Das Gesetz zielt auch auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Postzustellung. Denn ein weiteres Problem ist der Personalmangel. Daher arbeiten die großen Zusteller oft mit Subunternehmen, also kleineren Firmen, die Päckchen und Briefe in einer einzelnen Region übernehmen. Laut Wirtschaftsministerium werden die Subunternehmen nach der Neuauflage regelmäßig geprüft. Sie müssen bestimmte Kriterien bei den Arbeitsbedingungen erfüllen. So will man einzelne schwarzen Schafe auf dem Markt eliminieren, deren Mitarbeiter unter starkem Druck stehen. Die meisten Subunternehmen halten sich ans Tarifrecht und haben einen Betriebsrat.
Zudem wird bei der Ausarbeitung des neuen Postrechts diskutiert, die CO2-intensiven Nachtflieger im Bundesgebiet aus der Postversorgung zu nehmen. Dies ist mit den neuen Zustellfristen von drei bis vier Werktagen möglich. Überlegt wird auch, der Bundesnetzagentur zusätzliche Sanktionen zu ermöglichen, wenn es Probleme bei der Zustellung gibt.
Das Postunternehmen will weiterhin auf Zuverlässigkeit setzen und hat dafür neues Personal rekrutiert sowie Personalbindung und Qualitätskontrollen eingeführt.
Brief wird auch nach neuen Regeln und Fristen verspätet oder gar nicht zugestellt?
Ausbleibende Paket- oder Briefzustellungen sorgen für Ärger. Dies passiert jedoch nur in Ausnahmefällen. Meist taucht das Paket wieder auf. Zunächst sollten Sie unter Eingabe der Sendungsnummer mit ein paar Klicks nachvollziehen, wo sich das Paket gerade befindet. Oft ist es noch auf dem Weg oder wurde bei einem Nachbarn oder in einer Postfiliale abgegeben, was bei DHL einsehbar ist oder auch telefonisch beim DHL-Kundenservice unter 0228 28609898 zu erfragen ist. In der Regel, aber nicht immer, ist eine Benachrichtigung im Briefkasten, dass das Paket beim Nachbarn liegt. Der Sendungsstatus ist im DHL Track & Trace System zu prüfen. Geben Sie auch dabei ihre Sendungsnummer an. Paketzustellungen sind hier einsehbar, während es bei Briefsendungen und Päckchen keine Sendungsverfolgung gibt.
Betroffene sollten frühestens sechs Tage vor Paketaufgabe durch den Absender das Nachforschen beginnen, indem sie einen Nachforschungsauftrag beim DHL-Kundenservice einreichen. DHL ermittelt dann den Transportweg und den Verbleib des Pakets. Dabei wird auch geprüft, ob das Paket im Ermittlungszentrum gelandet ist. Dort befinden sich Pakete oder Päckchen mit falscher Adressangabe.
Sollten die entsprechenden Nachforschungen auch ergebnislos verlaufen, in jedem Fall erhält der Absender eine Rückmeldung über das Ergebnis und es wir eine Ersatzleistung angeboten. Denn das Paket ist versichert.
Brief wird nicht zugestellt: Post ist versichert und stellt Ersatzleistung in Aussicht
Nach Postrecht besteht die Verpflichtung der Post, zuverlässig zuzustellen. Falls Sendungen zu spät oder gar nicht ankommen, beschweren Sie sich per E-Mail an impressum.brief@deutschepost.de oder unter der Rufnummer 0228 4333112 beim verantwortlichen Unternehmen selbst.
Alternativ kann man sich bei der Kontrollbehörde, also der Bundesnetzagentur per E-Mail an buergereingaben-post@bnetza.de oder telefonisch unter 0228 141516 beschweren. Die Beschwerden werden dort gesammelt. Die Daten bilden die Grundlage für Behörden zur Nachjustierung des Postrechts.
Bei Schaden haftet der Frachtführer, wenn er ihn zu verantworten hat. Wird der Schaden fahrlässig durch unzureichende oder falsche Verpackung herbeigeführt, ist die Post nicht verantwortlich und haftet nicht. Von den Millionen Päckchen, Paketen und Briefen kommen nur einzelne nicht an. Auch bei Verlust eines Pakets haftet die Post mit bis zu 500 Euro. Pakete können auf Wunsch höher versichert werden. Sind dagegen Päckchen verloren gegangen oder beschädigt, sind Post und Verbraucher nicht versichert. Beim Versand von Standardbriefen haftet die Post ebenfalls nicht. Eine Alternative für Briefe, auch für Bargeldsendungen, ist der Service WERT National. [jg]
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Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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