Brief nicht ausreichend frankiert: Kommt der Brief zurück an den Absender?
Brief nicht ausreichend frankiert. Was passiert mit Briefen, auf denen zu wenig Porto klebt? Die Post erhebt das fehlende Porto in jedem Fall nach. Ob das beim Absender oder Empfänger geschieht, hängt davon ab, wo genau die Unterfrankierung von Mitarbeitern der Post bemerkt wird.
Unterfrankierungen sind keine Ausnahmefälle. Schließlich gibt es bei der Post acht verschiedene Tarife für Briefe, je nach Größe, Format und Gewicht der Sendung. Die Nachzahlung wird beim Adressaten oder beim Empfänger erhoben. Stellt die Post gleich beim Umfüllen oder bei der Einlieferung ins Briefzentrum fest, dass das Porto nicht reicht, sendet sie den Brief zurück an den Absender. Ist der Brief dagegen unterwegs oder bemerken Mitarbeiter es erst am Zielort wie etwa der Postbote, geht dieser auf den Empfänger zu.
Als Absender erhält man eine Rückantwort in den Briefkasten. Auf dem Briefumschlag klebt ein gelber Aufkleber mit dem Hinweis, dass die Sendung unzureichend frankiert ist. Auch das noch ausstehende Porto bis zur ausreichenden Frankierung ist dort ausgewiesen. Das Nachfrankieren ist einfach: Kleben Sie weitere Briefmarken auf den Briefumschlag oben rechts. Bereits abgestempelte Marken bleiben gültig. Der Aufkleber muss an der Einkerbung abgetrennt werden. Der Rest (gelb) verbleibt auf dem Umschlag.
Für die meisten nicht ausreichend frankierten Briefe wird das Porto beim Empfänger nacherhoben
Einige der nicht ausreichend frankierten Briefe werden unbemerkt zugestellt. Die meisten werden jedoch in den Sortieranlagen herausgefischt. Dort prüft KI, ob die Frankierung zur Art der Beförderung, zu Größe und Gewicht des Briefs passt. Auch werfen die Zusteller nochmal einen Blick auf den Briefe, bevor sie sie im Hausbriefkasten einwerfen.
Liegt die Sortierstation in Nähe der Zielregion oder ist kein Absender auf dem Umschlag, versucht die Post, das Nachentgelt beim Empfänger zu erheben. Das sogenannte Nachentgelt kostet die unterfrankierte Differenz plus zusätzliche 70 Cent für Postkarten, Standardbriefe und Kompaktbriefe. Für Großbriefe und Maxibriefe werden neben der fehlenden Differenz zwei Euro als Strafporto fällig. Der Empfänger bezahlt in der Regel und holt sich das Entgelt beim Absender zurück. Auch kann der Empfänger Hinweise auf den Absender geben, wenn er ihn kennt, damit die Post den Brief zurücksenden kann. Auf dem Absenderstempel ist außerdem zu sehen, wo der Brief eingeworfen wurde.
Will der Empfänger nicht zahlen, wird eine Rücksendung mit dem gelben Hinweis der Bitte um Nachfrankierung an den Absender verschickt. Diesen kann die Post gesetzlich verpflichten, die ungenügend frankierten Briefe durch weitere Marken zu bezahlen.
Kann der Absender nicht ermittelt werden, geht der Brief an eine Adressermittlungsstelle, wird dort mehrere Monate aufbewahrt und dann datenschutzkonform vernichtet.
Brief nicht ausreichend frankiert: Achten Sie auf gültige Briefmarken - Fälschungen sind im Umlauf
Die meisten Fälle von Unterfrankierung sind ein Versehen. Wer wiederholt falsches Porto aufklebt oder komplett unfrankierte Briefe versendet, der gerät unter Betrugsverdacht. Dann erhebt die Post einen Betrag von 50 Euro als Strafgeld.
Auch ungültige Fälschungen können zum Strafgeld von 50 Euro führen. Bestellen Sie daher nur Briefmarken aus den Postfilialen oder dem Online-Shop der Post. Fälschungen werden etwa bei Ebay verkauft.
Auch verlieren Briefmarken ihren Wert, die wegen eines Wasserschadens mit Tesa befestigt werden. Mischfrankierungen, also die Kombination aus Internetmarken und Briefmarken sind nicht erlaubt. jg
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Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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