Ebling: Ehrensoldgesetz weiterer Baustein im Sinne der Kommunen

Ebling: Ehrensoldgesetz weiterer Baustein im Sinne der Kommunen / Symbolbild | Foto: CrazyCloud/stock.adobe.com
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Rheinland-Pfalz. Erstmalig haben Innenministerium, Kommunale Spitzenverbände und Landeskriminalamt alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Land zu einer gemeinsamen Hybridveranstaltung zu den Rahmenbedingungen und den Sicherheitsfragen im kommunalen Ehrenamt anlässlich der neu begonnenen Legislaturperiode der Räte eingeladen.

„Das kommunale Ehrenamt ist das Rückgrat unserer Gesellschaft. Menschen, die ihre Freizeit dem Gemeinwohl widmen, verdienen unsere volle Unterstützung. Deshalb ist es wichtig, das Ehrenamt durch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, faire finanzielle Entschädigungen und flexible Bedingungen attraktiver zu machen“, sagte Innenminister Michael Ebling.

Die vielfältigen Anforderungen an das kommunale Ehrenamt spiegelten auch die eingereichten Themenwünsche. Darauf eingehend waren unter anderem die Absicherung von im Ehrenamt tätigen Personen bei ausgeführten Arbeiten und die Haftung bei freiwilligen Arbeitseinsätzen, aber auch die Nutzung Sozialer Medien sowie geeignete Anlaufstellen Schwerpunkte der Rede des Ministers.
Mit der dauerhaften Möglichkeit digitaler Teilnahme an Gemeinderatssitzungen und der deutlichen Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mandatsträgerinnen und Mandatsträger verwies der Minister auf wesentliche Verbesserungen aus dem letzten Jahr. Künftig können zum Beispiel die Betreuungskosten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige unabhängig von der Aufwandsentschädigung vollständig übernommen werden. Dies soll besonders Ehrenamtlichen mit familiären Verpflichtungen zugutekommen.

Auch das Ehrensoldgesetz soll angepasst werden. So sollen künftig auch ehemalige kommunale Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte, die hauptberuflich im öffentlichen Dienst tätig sind, ab dem 55. Lebensjahr Ehrensold erhalten. Dies solle dazu beitragen, die Gleichbehandlung mit Beschäftigten in der Privatwirtschaft zu gewährleisten. Bisher wurde der Ehrensold erst mit dem Eintritt in den Ruhestand ausgezahlt. Ferner sollen künftig auch hauptamtliche kommunale Wahlbeamte Anspruch auf den Ehrensold haben, wenn sie nicht mehr in einem aktiven Wahlbeamtenverhältnis stehen. Dadurch behält zum Beispiel ein ehrenamtlicher Ortsbürgermeister, der zum VG-Bürgermeister gewählt wird, für die Zeiten als Ortsbürgermeister seinen Anspruch auf Ehrensold. Der Ministerrat hat dem neuen Gesetzesentwurf bereits zugestimmt.

Minister Ebling hob auch den erforderlichen Schutz der kommunalen Ehrenamtlichen als wichtiges Thema hervor. „Wer sich im kommunalen Dienst ehrenamtlich engagiert, trägt eine besondere Verantwortung für unsere Gesellschaft. Wir wollen sicherstellen, dass den Anforderungen und Herausforderungen der kommunalen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten angemessen Rechnung getragen wird. Nur so können wir gewährleisten, dass die Menschen im kommunalen Ehrenamt ihre wichtige Arbeit mit Freude und auch dem nötigen Schutz ausüben können“, so Ebling.

Der Minister unterstrich zudem die finanzielle Unterstützung des Landes durch Förder- und Entschuldungsprogramme für Kommunen. „Es ist uns wichtig, dass unsere Städte und Gemeinden zukunftsfähig bleiben und wir Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit haben. Durch die finanzielle Unterstützung durch das Land greifen wir den Kommunen hierbei entscheidend unter die Arme“, hob er hervor.

Ebling regte an, das eine oder andere Thema auch in den Gemeinden weiter zu diskutieren. Die Veranstaltung solle den ehrenamtlich Tätigen die nötigen Informationen von Landesseite vermitteln und insbesondere neu gewählte Amtsträgerinnen und Amtsträger gezielt unterstützen, damit sie ihr Amt oder Mandat erfolgreich und mit Freude wahrnehmen können, so Ebling.red

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Autor:

Karin Hoffmann aus Ludwigshafen

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