Coronavirus: Lockerungen in Rheinland-Pfalz
Ende des Lockdowns

Ministerpräsidentin Malu Dreyer zu den neuen Lockerungen der Coronavirus-Beschränkungen | Foto: Staatskanzlei RLP/Dinges
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Coronavirus/Rheinland-Pfalz. Wie und wann werden die Lockerungen in Rheinland-Pfalz umgesetzt? Wie geht es für Gastronomie, Kultur und Betreuung weiter? Welcher Sport wird erlaubt? Diese und viele weitere Fragen beschäftigen die Rheinland-Pfälzer im Moment.

Dreyers Pressekonferenz nach der Beratung der Regierungschefs

Am Mittwoch, 6. Mai, beraten die Regierungschefs der Länder gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel über mögliche Lockerungen der Einschränkungen, die durch das Coronavirus ausgelöst wurden. Mit dabei ist auch Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz.
Heute werden die neuen Lockerungen von der durch die Coronavirus-Pandemie bedingten Beschränkungen bekannt gegeben. Die Rheinland-Pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer wird sich gemeinsam mit Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig in einer Pressekonferenz zu den Umsetzungen in Rheinland-Pfalz äußern und Fragen beantworten. Dreyer betonte in der Vergangenheit, Lockerungen anzustreben. Diese sollen jedoch einheitlich durchgeführt werden. Dreyer machte bereits deutlich, dass ein Vorpreschen einzelner Länder nicht in ihrem Interesse war. In den kommenden Wochen sollen weitere Stufenpläne für Details vorgelegt werden. 

Übersicht der Lockerungen in Rheinland-Pfalz (Stand 7. Mai, 9 Uhr)

Nachfolgend sind die Lockerungen, die bald in Rheinland-Pfalz gelten, aufgeführt:

Kontaktbeschränkung in Rheinland-Pfalz

In Zukunft dürfen sich Personen aus zwei Haushalten treffen. Bisher durfte sich nur mit einer Person eines anderen Haushaltes getroffen werden. "Wir haben uns einen lebensnahen Weg gesucht", so Dreyer. In der nächsten Woche wird es eine genaue und neue Verordnung geben. „Wir werden die Infektionszahlen genau beobachten. Wird ein bestimmter Grenzwert überschritten, werden wir in einem 3-Stufen Programm mit Beschränkungsmaßnahmen reagieren,“ sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Obergrenze für Neuinfektionen

Die nachfolgend aufgeführten Lockerungen gelten zwar  bundesweit, jedoch wird die genaue Umsetzung Sache der Länder bleiben. Ebenso wird es eine Obergrenze für die Neuinfektionen geben: Ein Landkreis darf in den vergangenen sieben Tagen nicht mehr als 50 neue Infektionen pro 100.000 Einwohner vermelden. Sollte diese Grenze überschritten werden, tritt ein Notfallmechanismus in Kraft. Dieser beschränkt das öffentliche Leben wieder, bis die Zahlen besser werden. Maßnahmen werden dann mit der betroffenen Kreisverwaltung, dem Robert-Koch-Institut und dem Land beraten und nur lokal umgesetzt. Aktuell betrifft dies nur einen einzigen Landkreis in Thüringen. Somit sind die Beschränkungen in den einzelnen Landkreisen unterschiedlich ausgeprägt.


3-Stufenkonzept

Die Landesgesundheitsbehörden informieren darüber das Robert-Koch-Institut.

  1. Stufe: Bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen zum Beispiel in einer Einrichtung, kann dieses Beschränkungskonzept nur diese Einrichtung umfassen.
  2. Stufe: Bei einem verteilten regionalen Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müssen allgemeine Beschränkungen regional wieder konsequent eingeführt werden. Diese Maßnahmen müssen aufrechterhalten werden, bis dieser Wert mindestens sieben Tage unterschritten wird.
  3. Stufe: Darüber hinaus sind auch Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus spätestens dann geboten, wenn die Zahl weiter steigt und es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten bereits umfassend unterbrochen werden konnten.

In den Krankenhäusern werden aktuell wieder Operationen durchgeführt und Patienten behandelt, die nicht an Covid-19 leiden, wie Dreyer erklärte. "Wir können unser System innerhalb von 72 Stunden umstellen", sagte Dreyer mit Blick auf das Gesundheitssystem in Rheinland-Pfalz.

Schulen und Bildung in Rheinland-Pfalz

Eine Rückkehr zum normalen Schulalltag ist weiterhin nicht abzusehen. Jedoch wird es Auflagen geben, die bis zu den langen Sommerferien alle Schüler zumindest tage- oder stundenweise in die Schule bringen kann. Es gibt einen Hygieneplan, der den Schulen und Kitas nahegelegt wurde. "Das Maximum der Schüler, welche die Schule besuchen können, liegt bei knapp 50 Prozent", erklärte Hubig. Ab dem 25. Mai werden weitere Klassenstufen in die Schule kommen. „Nachdem bereits am 27. April die Prüflinge an berufsbildenden Schulen sowie die Abiturienten an die Schulen gekommen sind, haben die Schulen am Montag für rund 130.000 weitere Schüler geöffnet. Wir wollen diesen Weg verantwortungsbewusst und gemeinschaftlich weitergehen“, so Hubig.
 
Eine Übersicht der Schritte:

  • Am 18. Mai sollen Berufsbildenden Schulen weiter starten.
  • An den allgemeinbildenden Schulen werden zum 25. Mai weitere Klassen- und Jahrgangsstufen an die Schulen zurückkehren. So sollen am 25 Mai beispielsweise die dritten Klassen der Grundschulen sowie die 5. und 6. Klassen der Orientierungsstufe der weiterführenden Schulen folgen.
  • Im Anschluss soll es in Zwei-Wochen-Schritten zu weiteren Öffnungen kommen: Am 8. Juni folgen beispielsweise die achten Klassen, sodass bis Mitte Juni alle Schülerinnen und Schüler wieder in den Schulen sein können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt.

Klarer Fahrplan mit lokaler FlexibilitätIn Rheinland-Pfalz sehr viele unterschiedliche Schulen in Rheinland-Pfalz gibt, mit unterschiedlichen räumlichen und personellen Voraussetzungen. "Die heutige Botschaft lautet deshalb: Wir haben einen klaren Fahrplan und unsere Schulen bekommen gleichzeitig viel Raum für Flexibilität und die Lösungen, die zur jeweiligen Schule passt“, so Hubig weiter.
Konkret kann das bedeuten, dass an einer Schule das Wochensystem besser zu den Voraussetzungen vor Ort passt, an einer anderen Schule aber beispielsweise die Klassenstufe 1 und 2 Montag und Dienstag kommen dürfen, 3 und 4 dann den Rest der Woche. Die Schulaufsicht berät und begleitet die Schulen dabei, für sich den passenden Weg zu finden.

Planungssicherheit und Lösungen vor Ort
„Unser Fahrplan für die Schulöffnungen ist klar und gut. Wir wissen aber auch, dass dieser Fahrplan sich nicht 1 zu 1 auf alle Schulen im Land übertragen lässt. Wir haben ganz kleine Schulen in Rheinland-Pfalz mit 50 Schülerinnen und Schülern bis hin zu großen Systemen mit mehreren Tausend Lernenden. Für all diese Systeme brauchen wir tragfähige Lösungen. Alle  arbeiten zusammen, so dass vor Ort die Lösung gefunden werden kann, die gut und sicher trägt. Für uns ist wichtig, dass die Schulen, aber auch die Eltern Planungssicherheit bekommen. Wir stellen jetzt sicher, dass tatsächlich alle Schülerinnen und Schüler vor den Sommerferien wieder zurück in die Schule kommen können“, so die Bildungsministerin.Schüler, die besonderen Unterstützungsbedarf haben, müssten diesen auch bekommen. Deshalb werde während der schrittweisen Schulöffnung die erweiterte Notbetreuung weiterlaufen. Sprachförderangebote werden wieder aufgenommen.

Kitas und Betreuung in Rheinland-Pfalz

Vor der Sommerpause sollen alle Kinder in den Kitas sein. Hier wird es einen eingeschränkten Betrieb geben.  Es gibt einen Hygieneplan, der den Schulen und Kitas nahegelegt wurde. "Es freut uns, dass so viele diesen Plan mittragen", so Hubig. Es soll nach Bedarf und vor Ort entschieden werden, welche Kinder zurück in die Kita kommen können. "Eltern, die Betreuung brauchen, sollen diese annehmen", forderte Dreyer die Eltern auf.
Rheinland-Pfalz hatte seit Beginn der Kita-Schließungen eine weit gefasste Notbetreuung, die allen Kindern von Sorgeberechtigten mit Betreuungsbedarf offenstand. Nun geht es darum, die Betreuungsmöglichkeiten Schritt für Schritt zu erweitern. In Rheinland-Pfalz werden die Kita-Spitzen, das Bildungsministerium und das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) umgehend gemeinsam Leitlinien entwickeln, wie schrittweise vor Ort die Kinderbetreuung ausgeweitet werden kann.

Kita für jedes Kind - Schutz hat höchste Priorität
„Bei den Kitas geht es nicht nur um die Frage der Betreuung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, es geht vor allem auch um frühkindliche Bildung. Unser Ziel ist es, dass jedes Kind bis zu den Sommerferien Zugang zu einem pädagogischen Angebot in Kindertagesbetreuung erhält – wenn auch nur eingeschränkt, tage- oder stundenweise", so Hubig.  Im Fokus stehen dabei die Vorschulkinder, die kurz vor der Einschulung stehen. Damit das mit Blick auf den Infektionsschutz umgesetzt werden kann, eine Empfehlungen zur Konkretisierung der Hygienepläne in den Kitas vorgelegt. "Klar ist: Kita-Kinder brauchen Nähe, sie können Abstand nicht dauerhaft einhalten. Das haben wir in unseren Empfehlungen berücksichtigt. Der Gesundheitsschutz der Erzieherinnen, der Kinder, des pädagogischen und nicht pädagogischen Personals steht an oberster Stelle“, so Hubig abschließend. 

Wann öffnen die Geschäfte in Rheinland-Pfalz?

Die Beschränkungen hinsichtlich der Ladengröße sind wahrscheinlich bald hinfällig. Es sollen alle Geschäfte öffnen dürfen, unabhängig von den Quadratmetern der Verkaufsfläche. Jedoch sind die Läden verpflichtet, den Zutritt genau zu kontrollieren und alle bisherige Hygiene- und Abstands-Maßnahmen weiterhin einzuhalten.

Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege, Fahrschulen und Bildungsangebote

Auch Kosmetikstudios und ähnliche Betriebe werden wieder arbeiten dürfen. Fahrschulen sollen ebenfalls öffnen. „Am 13. Mai ermöglichen wir nun auch anderen Dienstleistungsbetrieben im Bereich der Körperpflege, wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massage, Tatoostudios, Solarien die Öffnung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln. Ebenso verhält es sich mit den Fahrschulen, die auch am 13. Mai öffnen dürfen.“  Alle Angebote in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sollen nun auch ab 13. Mai die Möglichkeit haben wieder zu öffnen unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen.

Schrittweise Öffnung weiterer Bereiche

„Wir haben beschlossen, dass die Länder in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und unserer landesspezifischen Besonderheiten über die schrittweise Öffnung weiterer Bereiche mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen entscheiden“, so Ministerpräsidentin Dreyer. Rheinland-Pfalz werde in der kommenden Woche einen Stufenplan für die folgenden Bereiche vorlegen:

  • Vorlesungsbetrieb an Hochschulen
  • Bars, Clubs und Diskotheken
  • Messen
  • Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm und Spaßbädern
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • Kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie
  • Veranstaltungen ohne Festcharakter
  • Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen

Gastronomie- und Tourismus-Branche Rheinland-Pfalz

Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing wollen den rheinland-pfälzischen Hotel- und Gastronomie-Betrieben eine klare Perspektive geben. Dafür sehen sie ein Stufenkonzept vor: Gastronomiebetriebe und Hotels in Rheinland-Pfalz sollen unter Einhaltung der Hygieneschutz- und Abstandsregeln wieder öffnen können. „Es war uns sehr wichtig, der Gastronomie und auch der Hotellerie in Rheinland-Pfalz eine klare Perspektive zu geben“, sagten  Dreyer und Wissing.


Restaurants in Rheinland-Pfalz

Für die Gastronomie in Rheinland-Pfalz kündigten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing an, dass Gaststätten- und Hotelbetriebe unter konsequenter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln stufenweise wieder öffnen dürfen. Gastronomie-Betriebe sollen ab Mittwoch, 13. Mai wieder öffnen dürfen. Eine Übersicht:

  • Innen- und Außenbetrieb der Gastronomie darf von 6 bis 22 Uhr öffnen
  • Abstandsflächen müssen eingehalten werden
  • Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkungen.
  • Zunächst soll es eine Dokumentationspflicht für die Gästebewegungen geben
  • Reservierungspflicht, um Begegnungen und Wartezeiten möglichst zu minimieren

Demnach sollen in Rheinland-Pfalz in einer ersten Stufe sowohl die Innen- als auch die Außengastronomie unter Wahrung der Abstandsregeln und unter Einhaltung des Hygieneschutzes ab Mittwoch, 13. Mai, öffnen dürfen. Eine Bewirtung ist nur an Tischen erlaubt. Gäste müssen vorausbuchen und eine Kontaktnachverfolgung ermöglichen. 

Hotels und Urlaub - Tourismus in Rheinland-Pfalz

Der Urlaub auf der Insel oder Skifahren in der Schweiz sind weiterhin nicht möglich. Jedoch ist dies eine gute Gelegenheit, die schönen Ecken Deutschlands zu erkunden. Einige Länder planen Ende Mai eine an Auflagen geknüpfte Öffnung von Hotels und anderen Unterkünften.  Am Montag, 18. Mai, dürfen auch in Rheinland-Pfalz Hotels, die unter Wahrung der Schutzmaßnahmen wieder Gäste empfangen können. Dazu gehören auch Beherbergungsbetriebe wie Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Jugendherbergen und Campingplätze für Nutzer mit eigenen sanitären Einrichtungen unter Auflagen zur Hygiene.

„Klar ist, dass wir hier immer nur von einer ‚Wenn-Dann-Regelung‘ sprechen können“, betonten Dreyer und Wissing. Das bedeute, dass eine Öffnung immer nur dann möglich sei, wenn sich die Infektionszahlen weiterhin positiv entwickelten. Beide appellierten an Branche und Gäste, die Schutzmaßnahmen ernst zu nehmen und verantwortungsvoll umzusetzen. „Wir haben allen Grund optimistisch nach vorne zu schauen, doch es liegt am Verhalten aller, wie der Weg weitergeht“, so Dreyer und Wissing.

Ebenfalls ab dem 13. Mai sollen Tagesausflugsschifffahrt wieder möglich sein.

Besuch eingeschränkt erlaubt: Altersheime, Pflegeheime und Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz

Es wird eine Regelung in die bestehenden Verordnungen integriert werden, die einen Besuch von einer Person ermöglicht. Jedoch nur unter strengen Bedingungen. Diese Regelung gilt ab Donnerstag, 7. Mai. Dann dürfen Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe durch einen Angehörigen oder eine nahestehende Person maximal eine Stunde täglich besucht werden. Dabei gelten die folgenden Auflagen: Besucherinnen und Besucher haben ihren Besuch vorher in der Einrichtung anzumelden und müssen sich in ein Register eintragen, in dem der Besuch sowie die Kontaktdaten dokumentiert werden. Während des Besuches sind Schutzregeln zu beachten, insbesondere das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, eine Desinfektion der Hände sowie das Einhalten eines Mindestabstandes von eineinhalb Metern. Zudem dürfen Bewohnerinnen und Bewohner, sofern sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind, die Einrichtung jederzeit alleine, in Begleitung eines Angehörigen oder eines anderen Bewohners verlassen. Für Menschen mit Behinderungen gibt es – sofern sie nicht zur Risikogruppe gehören – auch­ mehr Freiräume, unter anderem beim Verlassen der Einrichtung. Das umfasst auch die Möglichkeit zum Besuch einer Tagesförderstätte oder einer Werkstatt.

Fußball-Bundesliga darf wieder spielen

"Geisterspiel" ist das Stichwort für den Profifußball in Deutschland. Nach umfassender Quarantäne sollen die 1. und 2. Bundesliga fortgesetzt werden, jedoch vor leeren Rängen. Die Fortsetzung des Spielbetriebes in der 1. und 2. Fußballbundesliga ab der zweiten Maihälfte sei für die 36 Vereine auf deren Kosten vertretbar.
Dabei seien die Ausführungen der zuständigen Bundesministerien zum erarbeiteten Schutzkonzept der DFL sowie die Maßgaben des Beschlusses der Sportminister der Länder vom 28. April zu berücksichtigen. „Hinsichtlich der anderen Fußballligen haben wir den DFB gebeten, tragfähige Zukunftskonzepte zu entwickeln“, so die Ministerpräsidentin weiter.

In Rheinland-Pfalz betrifft es den FSV Mainz 05 als einzigen Vertreter der der beiden höchsten Spielklassen. In Baden-Württemberg gelten die Lockerungen für die TSG 1899 Hoffenheim, den SC Freiburg, den Karlsruher SC und den 1. FC Heidenheim.
Eine Regelung für die dritte Liga und damit für den 1. FC Kaiserslautern und  Waldhof Mannheim ist noch nicht bekannt. 

Sport in Rheinland-Pfalz teilweise erlaubt

Auch für den Breitensport sind Lockerungen in Sicht: So darf unter freiem Himmel und unter Einhaltung der Vorgaben bald wieder trainiert. Es soll auf genügend Abstand geachtet und ohne direkten Körperkontakt gespielt werden.
Auch Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel werde unter den Bedingungen, die im Beschluss der Sportminister der Länder zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb vorgesehen sind, wieder erlaubt.

Wie geht es für die Kultur in Rheinland-Pfalz weiter?

Botanische Gärten, Museen und Zoos dürfen unter großen Auflagen wieder Besucher empfangen. Eine allgemeine Regelung gibt es noch nicht. Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der Kulturministerkonferenz entscheiden. 

Kommt eine Corona-App für Rheinland-Pfalz?

Zur Unterstützung der schnellen und möglichst vollständigen Nachverfolgung von Kontakten sei der Einsatz von digitalem „contact tracing“ eine wichtige Maßnahme. „Die Ländervertreter haben sich dafür stark gemacht, dass der Bund bei der Entwicklung der entsprechenden App einen dezentralen Ansatz verfolgt und den Einsatz dieser App durch die Bürger nach dem Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“ ermöglicht, so die Ministerpräsidentin. Das bedeute, dass die europäischen und deutschen Datenschutzregeln strikt eingehalten werden und lediglich epidemiologisch relevante Kontakte der letzten drei Wochen anonymisiert ausschließlich auf dem Handy des Benutzers ohne die Erfassung des Bewegungsprofils gespeichert werden. Darüber hinaus solle nicht nur der Einsatz der App auf Freiwilligkeit basieren, sondern auch eine mögliche Datenweitergabe an das RKI zur Optimierung der App und für die epidemiologische Forschung solle nur freiwillig erfolgen.

Wann werden Großveranstaltungen in Rheinland-Pfalz erlaubt?

Großveranstaltungen in Rheinland-Pfalz bleiben weiterhin verboten. Wann diese Lockerung aufgehoben wird, ist nicht bekannt. Der Begriff Großveranstaltung ist weiterhin nicht als Zahl definiert. Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen bleiben untersagt. Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit der Situation ist davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird.

Bund gibt die Verantwortung an Länder ab - Stand vom 6. Mai, 15.44 Uhr

Bundeskanzlerin Angela Merkel und Markus Söder, Ministerpräsident von Bayern, äußerten sich nach der Telefonkonferenz zu den Absprachen, welche die Regierungschefs bezüglich geplanter Lockerungen getroffen haben:

  • In Zukunft dürfen Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Bisher durfte sich nur mit einer Person eines anderen Haushaltes getroffen werden.
  • Mindestabstand, Mundschutzpflicht bleiben bestehen und wird auf andere Bereiche ausgeweitet
  • Die Kontaktbeschränkungen bleiben bis zum 5. Juni bestehen.
  • Wenn es regionale Unterschiede in der Verbreitung gibt, muss es einen Notmechanismus geben, der greift, wenn Infektionszahlen steigen.
  • Es wird an einer Lösung für kulturelle Einrichtungen wie Konzerthäusern und Kinos gearbeitet
  • "Danke an die Bevölkerung für die Mithilfe" richtet Markus Söder einige Worte direkt an das Volk. Trotz einem zwischenzeitlichen Aufatmen bleibt die Gefahr da. Dies ändere sich erst mit einem Impfstoff oder Medikament. So lange soll eine "verantwortungsvoller Pfad" aufrechterhalten werden, sagte Söder. Die einzig sinnvolle Art, diesen zu halten seien die Kontaktbeschränkungen. kim/ps
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Ministerpräsidentin Malu Dreyer zu den neuen Lockerungen der Coronavirus-Beschränkungen | Foto: Staatskanzlei RLP/Dinges
Symbolfoto | Foto: fernando zhiminaicela /Pixabay
Autor:

Kim Rileit aus Ludwigshafen

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