Expertenvortrag zu Erbrechtsfragen nach Trennung
Ludwigshafen. Die meisten Ehepartner, die ein Einzeltestament zugunsten des Ehepartners geschrieben haben, werden dieses spätestens bei Eingang des Scheidungsantrags rückgängig machen. Ein gemeinsames Ehegattentestament verliert in der Regel bereits unter bestimmten Voraussetzungen während des Scheidungsverfahrens seine Gültigkeit. Ebenso endet das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten nicht erst durch die rechtskräftige Scheidung - es kann bereits unter bestimmten Voraussetzungen während des Scheidungsverfahrens erlöschen. Auch in der Trennungsphase lassen sich geeignete Maßnahmen zur Enterbung des Partners ergreifen. Fachanwältin für Erbrecht Ulrike Sauerstein informiert am Mittwoch, 21. September, um 19 Uhr, im Quartier „Soziale Stadt“, Comeniusstr. 10 in Ludwigshafen zum Thema „Das Testament bei Trennung/Scheidung: Auf was sollte man achten?“. Sie gibt rechtliche Hinweise, praktische Tipps und beantwortet offene Fragen rund ums Erbrecht im Scheidungsfall. Veranstalter ist der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV).jg/ps
Weitere Informationen:
Für die kostenlose Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 0177 7779752 bei Manfred Horn erforderlich.
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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