Corona: Gründonnerstag und Ostersamstag sind Ruhetage
Fünf Tage arbeitsfrei
Update 25. März:
Nach heftiger Kritik hat Bundeskanzlerin Angela Merkel die sogenannte Osterruhe wieder gestoppt werden. Weitere Informationen gibt es in diesem Beitrag:
Ursprungsmeldung vom 23. März:
Corona/Ostern. Bund und Länder wollen die Ostertage nutzen, um das Wachstum der dritten Welle zu durchbrechen. Bei der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz wurde daher ein härterer Lockdown über Ostern beschlossen.
Gründonnerstag, 1. April, und Ostersamstag, 3. April, werden in diesem Jahr einmalig zu Ruhetagen erklärt. Es sollen die Regelungen analog zu Sonn- und Feiertagen gelten. Zusammen mit den regulären Osterfeiertagen Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag sind damit fünf aufeinanderfolgende Tage arbeitsfrei, das heißt Geschäfte sind in dieser Zeit geschlossen. Laut Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Rheinland-Pfalz, zählen darunter auch andere Wirtschaftsbetriebe. Lebensmittelmärkte dürfen ausnahmsweise am Karsamstag öffnen. Tankstellen seien ebenfalls geöffnet. Die Außengastronomie wird während der fünf Tage geschlossen.
Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt.
Viele Fragen sind momentan noch offen. Auch die Ministerien haben noch keine Antwort. Es seien im Laufe des Tages noch viele rechtliche Fragen zu klären. So steht beispielsweise die Frage im Raum, ob der Ruhetag nur im Falle einer Präsenzpflicht gilt oder ob auch Menschen im Home-Office an diesen Tagen frei haben. Die Bürgerinnen und Bürger würden rechtzeitig und umfassend über die Details informiert. laub
Autor:Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße |
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