Schnittverbot
Hecken dürfen in Vogelbrutzeit nicht geschnitten werden
Ludwigshafen. Die Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Umwelt, erinnert daran, dass ab März die Vogelbrutzeit beginnt und bis dahin zum Schutz der heimischen Vogelwelt auch in privaten Gärten größere Heckenschnitte abgeschlossen sein müssen.
Von Mittwoch, 1. März, bis Samstag, 30. September, sind dann an Gehölzen und Hecken als Ausnahme nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, um den Zuwachs zu begrenzen oder zurückzunehmen. Die Gartenvögel sind wie alle europäischen Vogelarten besonders geschützt und dürfen in der Brutzeit nicht gestört werden.
Eine Befreiung von diesem Verbot kann unter Auflage bestimmter Schutzmaßnahmen nur erteilt werden, wenn ein Schnitt aus dringenden Verkehrssicherheitsgründen in dieser Zeit unumgänglich ist. Bevor Gehölze geschnitten werden, müssen sie immer auf Nester durchgeschaut werden. jg/ps
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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