Hoffnung für klamme Kommunen: Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zur Altschuldenregelung

Warten auf den Schuldenschnitt: Verschuldete Kommunen sind längst in einer Schuldenfalle gelandet, sind handlungsunfähig geworden und warten auf den Rettungsschirm vom Bund.  | Foto: Pixel-Shot/stock.adobe.com
  • Warten auf den Schuldenschnitt: Verschuldete Kommunen sind längst in einer Schuldenfalle gelandet, sind handlungsunfähig geworden und warten auf den Rettungsschirm vom Bund.
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Ludwigshafen. Das Bundesfinanzministerium, in dem seit Dezember Finanzminister Kukies (SPD) federführend ist, hat Mitte Januar den langersehnten Gesetzesentwurf zur Entlastung von hoch verschuldeten Kommunen vorgelegt. Diesem hat das Bundeskabinett vergangene Woche zugestimmt.

Von Julia Glöckner

Nun gibt es Hoffnung für Städte wie Ludwigshafen. Viele Kommunen sind überschuldet. Wenn die Schulden zu hoch sind und damit die Tilgung sowie Zinsen zu belastend, können Kommunen nicht mehr in ihre Infrastruktur investieren, in Straßen, Kitas, Schulen, öffentliche Plätze und Gebäude. Das kann sie immer weiter in Schieflagen bringen. 

Vor der Sommerpause 2024 schoben sich diejenigen, die über die Altschuldenlösung entscheiden, noch den Ball gegenseitig zu. In der Presse war von einem Schwarze-Peter-Spiel die Rede. „Der Ball liegt jetzt bei…“, hieß es laut der Westfälischen Allgemeinen oft.

„Alles schaut nun auf die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Denn für die Beteiligung des Bundes an einer Altschuldenlösung ist eine Änderung des Grundgesetzes nötig“, sagte Ex-Finanzminister Lindner (FDP) im Sommer der Neuen Westfälischen. Der Passus im Grundgesetz ließe sich nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundesrat, also mit der Zustimmung der Union, ändern.

Die Unionsfraktion des Bundestags spielte den Ball zu Lindner zurück. Dieser habe sein grobes Eckpunktepapier für eine Altschuldenlösung bislang noch nicht ausgearbeitet, um zunächst mit einem konkreten Vorschlag auf die Unionsfraktion des Bundestags zuzukommen. Die Union wies im August Lindners Aussage, dass die CDU/CDU nun an der Reihe sei, als „parteipolitisch motiviert“ zurück.

Im beschlossenen Bundeshaushalt 2025 vor der Sommerpause waren die Milliarden für die Bundesaltschuldenlösung nicht enthalten, auch nicht in Lindners Vorschlag dazu, der an der Schuldenbremse festhielt. 

Das Schwarze-Peter-Spiel ist nun erstmal vorbei: Der neue Finanzminister Kukies (SPD) hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der vom Bundeskabinett am 24. Januar beschlossen wurde. Nach dem Papier übernehmen die Länder 50 Prozent der Altschulden und der Bund die anderen 50 Prozent. „Der Vorschlag, den wir gemacht haben, sieht vor, dass wir erstens nur einmalig helfen und zweitens, dass alle Länder, die sich beteiligen an der Regelung, auch dafür sorgen müssen, dass Regelungen in der sogenannten Kommunalaufsicht getroffen werden, die ein Wiederansteigen der kommunalen Schulden verhindern“, erklärt das Finanzministerium. Vor Beschluss im Kabinett sei der Vorschlag mit den Ländern abgestimmt worden.

Jetzt bleibt zu hoffen, dass die Altschuldenregelung durch den Bundesrat geht. Verfassungsändernde Gesetze brauchen eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat, der sich aus den Spitzen der Länderregierungen zusammensetzt. Die Union hat aktuell 19 Sitze im Rat, die SPD hat 26 von 69, die restlichen Parteien haben zusammen 24 Sitze.

Reiche Länder wie Bayern und Baden-Württemberg kennen Altschuldenprobleme nicht und haben bis vor kurzem keine positiven Signale gesendet, dass sie einer Gesetzesänderung zustimmen. Nach der jetzigen grundgesetzlichen Regelungen darf der Bund sich gar nicht beteiligen, wenn es um die Übernahme kommunaler Altschulden geht.

Die Kommunen von immer mehr Ländern sind verschuldet. Neben NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Rheinland-Pfalz sind auch die neuen ostdeutschen Bundesländer betroffen, die ebenfalls durch nicht selbstverschuldete Altlasten in Problemen stecken. Solche Städte haben immer weniger Handlungsspielraum. Zudem kann sich das Blatt schnell wenden, wie sich in den Städten NRWs zeigt, das bis vor 30 Jahren noch das reichste Bundesland war. Eine Grundgesetzänderung wäre also im Sinne aller Länder.

Der Bundestagsabgeordnete Armin Grau (Grüne) erklärt: „Ich begrüße es sehr, dass die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf beschlossen hat zur gemeinsamen Unterstützung hochverschuldeter Kommunen durch Bund und Länder. Eine Altschuldenentlastung ist für Städte wie Ludwigshafen eine sehr wichtige Initiative. Ludwigshafen wird erdrückt durch die hohe Schuldenlast und hat finanziell kaum mehr Spielräume. Dieser Gesetzentwurf entspricht dem Ampel-Koalitionsvertrag, er war überfällig. Leider hatte Ex-Minister Lindner ihn immer weiter hinausgezögert. Handlungsfähige Kommunen sind für uns alle wichtig, sie sind Stützen unserer Demokratie. Nach der Wahl muss es eine schnelle Lösung mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag geben.“ jg

Autor:

Julia Glöckner aus Ludwigshafen

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