Impfschutz in der Schwangerschaft

Impfschutz in der Schwangerschaft / Symbolbild | Foto: Blue Planet Studio/stock.adobe.com
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Gesundheit. Infektionskrankheiten, die beim gesunden Menschen im Allgemeinen eine harmlose und folgenlos ausheilende Erkrankung bedeuten, können, in der Schwangerschaft durchgemacht, eine ernste Gefahr für das Ungeborene darstellen.
Vor Beginn der Schwangerschaft sollte unbedingt der Impfschutz für "Kinderkrankheiten", wie Röteln, Windpocken, Masern und Mumps überprüft werden. In der Schwangerschaft ist eine Impfung mit Lebendimpfstoffen nicht angezeigt, da sie zu einer bleibenden Schädigung des Fötus führen kann. Diese Impfstoffe können den Mutterkuchen passieren und so das Neugeborene infizieren. Impfungen mit Lebendimpfstoffen wie Röteln, Masern, Mumps, Windpocken und Tuberkulose sollten daher bei Frauen im gebärfähigen Alter nur unter striktem Verhütungsschutz durchgeführt werden. Nach der Impfung muss eine Schwangerschaft für drei Monate ausgeschlossen werden.

Eine Schwangere sollte in jedem Fall gegen Tetanus geimpft sein, da der Erreger überall auf der Welt, an jedem Ort zu finden ist. Zudem überträgt die Mutter ihre Tetanus-Abwehrstoffe auf das Kind und schützt das Neugeborene damit vor einer Infektion. Meistens wird die Tetanus-Impfung in Kombination mit der Impfung gegen Diphtherie aufgefrischt.

Totimpfstoffe und Toxoidimpfstoffe gelten auch in der Schwangerschaft für unbedenklich. Trotzdem sollte eine Impfung erst im zweiten Drittel der Schwangerschaft durchgeführt und individuell Risiko und Nutzen abgewogen werden. Prinzipiell besteht während der Schwangerschaft ein Risiko, das ungeborene Kind durch Impfungen zu schädigen. Deshalb sollte man nur wirklich dringende Impfungen in der Schwangerschaft durchführen.

Die FSME-Impfung kann bei Reisen in Endemiegebiete möglichst ab dem zweiten Trimenon auch in der Schwangerschaft verabreicht werden, ohne dass ein Risiko für die Frucht damit verbunden scheint. Ist eine FSME-Impfung zu Beginn der Schwangerschaft (ohne von der Schwangerschaft zu wissen) verabreicht worden, so ist daher mit keiner Schädigung von Mutter und Kind zu rechnen.

Da es sich bei einer Hepatitis-A-Impfung um einen inaktivierten Impfstoff handelt, gilt er in der Schwangerschaft als ungefährlich. Hepatitis-A-Infektionen zählen zu den auf Reisen häufig akquirierten Erkrankungen und tragen ein hohes Frühgeburtlichkeitsrisiko sowie das Risiko einer schweren mütterlichen Erkrankung mit sich. Eine Hepatitis-B-Impfung wird hingegen während der Schwangerschaft nicht empfohlen, jedoch ist bei akuter Infektionsgefahr eine Impfung von Schwangeren auch möglich. Da es sich jedoch um einen gentechnisch in Hefezellen hergestellten Impfstoff handelt, ist bei Impfungen in der Schwangerschaft keine Schädigung der Frucht oder des Föten zu erwarten.

Die Poliomeyelitis (Kinderlähmung) ist eine seltene Erkrankung in der Schwangerschaft. Bei einer Infektion während der Schwangerschaft kommt es bei den Kindern zu einer Lähmung und Wachstumsverzögerung. Sie kann ohne Risiko für die Schwangerschaft verwendet werden.red

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Autor:

Karin Hoffmann aus Ludwigshafen

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