Werkstattpflicht
KVD beendet Kfz-Reparatur im öffentlichen Raum

Das Herumschrauben an Autos auf Stellplätzen, in Garagen oder auf der Straße ist nicht erlaubt.  | Foto: Paul Needham
  • Das Herumschrauben an Autos auf Stellplätzen, in Garagen oder auf der Straße ist nicht erlaubt.
  • Foto: Paul Needham
  • hochgeladen von Heike Schwitalla

Ludwigshafen. Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) hat am Ostersonntag, 31. März, die Reparatur eines Autos im öffentlichen Raum untersagt.

In Nord/Hemshof bemerkte eine KVD-Streife gegen 15.30 Uhr, wie mehrere Personen an einem Auto mit offener Motorhaube Reparaturen machten. Der 56-jährige Besitzer des Wagens gab an, dass er sein Auto unbedingt jetzt reparieren müsse, da er am nächsten Tag damit eine weite Strecke fahren wolle. Die Einsatzkräfte teilten dem Mann mit, dass weiterreichende Reparaturarbeiten gemäß der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen (GAVO) nicht im öffentlichen Raum erfolgen dürfen. Er müsse dafür eine Werkstatt aufsuchen. Der 56-Jährige entschuldigte sich und gab an, den Ratschlägen des KVD folgen zu wollen.

Der Bereich Öffentliche Ordnung weist daraufhin, dass es gemäß der GAVO unter anderem verboten ist, im öffentlichen Raum Kraftfahrzeuge über die sofortige Pannenbeseitigung hinaus – beispielsweise einen Lampen- oder Radwechsel bei schadhaft gewordenen Reifen – zu reparieren. Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen ist es ebenfalls untersagt, an Kraftfahrzeugen Ölwechsel vorzunehmen. jg/red

Autor:

Julia Glöckner aus Ludwigshafen

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