Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer, Rhein-Pfalz-Kreis
Nachweis für Genesene
Ludwigshafen/Frankenthal/Speyer/Rhein-Pfalz-Kreis. Schrittweise zurück zur Normalität: Bund und Länder haben Erleichterungen für gegen das Coronavirus Geimpfte sowie von einer Coronainfektion Genesene geschaffen und setzen sie mit Menschen gleich, die einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen können.
Für vollständig geimpfte Personen gilt als Vorlage der Impfausweis beziehungsweise das Beiblatt, das nach der Impfung an die geimpfte Person ausgegeben wurde. Als vollständig geimpft gelten Personen nach Ablauf von 14 Tagen nach der Zweitimpfung – beim Impfstoff Johnson&Johnson bereits 14 Tage nach der ersten Impfung.
Als genesen gelten Personen, die ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen können, das nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Dieses positive Testergebnis ist zunächst als Nachweis ausreichend. Weiterhin kann der Nachweis durch entsprechende Bescheinigung eines niedergelassenen Arztes oder des Gesundheitsamtes erbracht werden.
Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises und der Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer können diese Bescheinigung seit heute damit auch bei dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis unter https://bks-portal.rlp.de/gesch%C3%BCtzter-raum/ak-corona-rp/formular-anforderung-genesenennachweis anfordern.
Eine Ausstellung dieses Genesenennachweises durch die Kreisverwaltung erfolgt nur auf Antrag für Personen, bei denen innerhalb der vergangenen sechs Monate eine Infektion mit SARS-CoV2 durch PCR-Test nachgewiesen wurde. Für aktuelle Fälle ist die automatische Übersendung nach entsprechender Genesung geplant.
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