Neue Optionen für Tagesmütter: Anmieten von gemeinsamen Räumen
Ludwigshafen. „Seit Jahren setzen wir uns vehement dafür ein, dass sich Tagesmütter/-väter zusammenschließen dürfen, um in gemeinsamen Räumlichkeiten Kinder betreuen zu können. Endlich ist dies jetzt auch bei uns möglich!“, berichtet sich Marion Schneid, Vorsitzende des Kinderschutzbundes.
Das ist eine wichtige Entwicklung und Chance. Zwei Tagespflegepersonen dürfen demnach mit jeweils maximal fünf anwesenden Kindern gleichzeitig in kindgerechten Räumlichkeiten betreuen. Konkret heißt das, dass geeignete Räumlichkeiten angemietet werden dürfen, in denen bis zu 10 Kindern gemeinsam betreut werden dürfen. Die bisherige notwendige Anbindung an ein Arbeitsverhältnis oder an eine Tätigkeit bei einem Unternehmen in dessen kindergerechten Räumlichkeiten ist mithin nicht mehr Voraussetzung. jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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