Offenlage des Wasserrechtsbescheids: Umbau der Regenwasseranlage Notwendestraße
Ludwigshafen. Die aus dem Jahr 1966 stammende Regenwasseranlage Notwendestraße befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand und muss umfangreich erneuert werden. Seit der Inbetriebnahme der Regenwasseranlage sind zudem die Anforderungen an den Gewässerschutz gestiegen, was dazu führt, dass man den Wirkungsgrad der dortigen Behandlungsanlagen erhöhen muss. Um die Anlage rechtlich abgesichert an den aktuellen Stand der Technik – hinsichtlich des Umbaus, der Erweiterung sowie der geänderten Betriebsweise – anpassen zu können, hatte der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) die Erteilung einer sogenannten gehobenen Erlaubnis gemäß Wasserhaushaltsgesetz mit den entsprechenden Planunterlagen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) beantragt. Diesem Antrag gab die SGD Süd mit dem Wasserrechtsbescheid vom 23. Februar statt.
Dieser Wasserrechtsbescheid und die Planunterlagen liegen von Montag, 18. März, bis einschließlich Montag, 1. April, beim WBL, Bereich Stadtentwässerung und Straßenunterhalt, in Haus 3, 2. OG, Zimmer 328, Unteres Rheinufer 47, Ludwighafen am Rhein, zur Einsicht aus. Die Dokumente können montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr eingesehen werden. Bei Bedarf kann auch ein individueller Termin mit Sabri Isik unter der Telefonnummer 0621 5046846 zur Einsicht vereinbart werden.
Die Pläne zur Erneuerung der Regenwasseranlage Notwendestraße sind auf der städtischen Homepage unter dem beigefügten Link einzusehen:
https://www.ludwigshafen.de/wirtschaftsstark/wirtschaftsbetrieb-ludwigshafen-wbl/stadtentwaesserung/offenlage-wasserrechtsbescheid-und-umbauplaene-fuer-regenwasseranlage-notwendestrasse
Der Erlaubnisbescheid und die dem Vorhaben zugrundeliegenden Planunterlagen sind ebenso online auf der Website der SGD Süd unter folgendem Link abrufbar:
https://sgdsued.rlp.de/service/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/detail/ludwigshafen-einleitung-von-mischwasser-in-den-oggersheimer-altrheingraben
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Wasserrechtsbescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.