Ordnungsamt findet geladene Waffe im Tresor eines Waffenbesitzers
Ludwigshafen. Bei der Überprüfung von Waffenbesitzern am Montag, 24. Juni, sind die Kontrolleur:innen des Ordnungsamts auf Verstöße gegen das Waffenrecht gestoßen.
Dabei lag zunächst kein Verdacht vor. Die Kontrolleure waren zu einer Stichprobenkontrolle vor Ort bei Waffenbesitzern. Die Abteilung Waffen- und Sprengstoffrecht und der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) fanden eine geladene Waffe im Tresor eines Waffenbesitzers, was einen Aufbewahrungsverstoß darstellte. Zudem besaß der Kontrollierte keine Erlaubnis zum Besitz von Munition. Bei beiden Verstößen handelte es sich um Straftaten, für die der Bereich Öffentliche Ordnung entsprechende Strafanzeigen fertigte.
Ohne Beanstandung verliefen fünf weitere Kontrollen an diesem Tag bei Sportschütz:innen, Jäger:innen oder Erb:innen von Waffen. Bei den Überprüfungen hatte es sich um sogenannte Tresorkontrollen nach Paragraf 36 des Waffengesetzes gehandelt.
Der Bereich Öffentliche Ordnung fordert alle Waffenbesitzer:innen auf, Waffen und Munition gemäß den gesetzlichen Vorschriften aufzubewahren. Ferner erinnert die Stadtverwaltung daran, dass jede Waffenbesitzerin und jeder Waffenbesitzer laut dem Waffengesetz zur Mitwirkung im Zuge solcher Kontrollen verpflichtet ist. jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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