Pflichten und Pflichten: Was nach einer Trennung genau zusteht

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Ludwigshafen. Die Grundlagen, nach denen im Unterhaltsrecht entschieden wird, sind klar geregelt. Neben der Bedürftigkeit, die immer bei Kindern besteht, ist das, was an Unterhalt geleistet werden kann, von immenser Bedeutung. Partner und Ehemalige sind viel früher verpflichtet, für ihren Unterhalt selbst zu sorgen und werden prinzipiell erst nach den Ansprüchen der Kinder berücksichtigt. Die Unterhaltsberechnung erfolgt nach dem unterhaltsrechtlichen Einkommen und der aktuellen Düsseldorfer Tabelle. Wie lange muss Kindesunterhalt gezahlt werden? Wie unterscheidet sich der Trennungsunterhalt vom nachehelichen Unterhalt? Wer muss an wen zahlen?

Der Vortrag zum Thema: „Informationen zum Unterhalt bei Trennung/ Scheidung: Was steht mir zu – was muss ich zahlen?“ gibt einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen. Reinhart Enßlin, Fachanwalt für Familienrecht, referiert am Mittwoch, 10. Mai, um Uhr, im evangelischen Jugend- und Gemeindehaus, Schillerstraße 57, 67071 Ludwigshafen-Oggersheim. Er zeigt auf, was jedem zusteht und wie Betroffene zu ihrem Recht gelangen. Der Eintritt ist kostenfrei. Spenden sind herzlich willkommen und unterstützen die gemeinnützige Arbeit Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht. jg/red

Weitere Informationen:
Eine vorherige Anmeldung per Mail an suedwest@isuv.de, manfredhorn@web.de oder mobil unter 0177 7779752 sowie über WhatsApp an Manfred Horn ist erforderlich.

Autor:

Julia Glöckner aus Ludwigshafen

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