Aufenthalt und Arbeitsmarkt-Zugang
Regeln für Geflüchtete aus Ukraine
Ludwigshafen West. Schutzsuchende aus der Ukraine unterliegen anderen Rechtsnormen als EU-Bürger oder Asylbewerber. Am Dienstag, 28. Juni um 19 Uhr, informiert der Ludwigshafener Rechtsanwalt Hans-Otto Morgenthaler in Zusammenarbeit mit der Initiative „Lu can help“ bei einer Veranstaltung im Heinrich Pesch Haus, Frankenthaler Straße 229, über das Thema.
Die Rechtslage für ukrainische Schutzsuchende ist mehr als verworren: Europäische Massenzustromrichtlinien aus 2001, der Durchführungsbeschluss des Europarates vom März dieses Jahres, deutsches Aufenthaltsrecht, Regelungshinweise des Bundes und des Landes greifen hoch kompliziert ineinander. Die Regelungen sind ausgesprochen speziell und unterscheiden sich stark von denjenigen, die im allgemeinen Aufenthaltsrecht und im Asylrecht zur Anwendung kommen. Hans-Otto Morgenthaler, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Ausländerrecht, hilft bei der kostenfreien Veranstaltung ehrenamtlichen und professionellen Helfern, sich im Dschungel der Gesetze zurechtzufinden. Thematisiert werden auch die Regeln für sogenannte Drittstaatler, also für nicht ukrainische Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Studierende, die sich in der Ukraine aufgehalten haben. jg/ps
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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