Antragsfrist für Zuschüsse endet
Soforthilfeprogramm in Ludwigshafen
Update vom 7. Juli 2020
Ludwigshafen. Noch bis Freitag, 10. Juli 2020, 24 Uhr, können von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen, Verbände und Vereine Anträge für Zuschüsse aus dem städtischen Hilfsprogramm "Für ein starkes Ludwigshafen – Für ein Ludwigshafen mit Zukunft" stellen. Die Stadtverwaltung Ludwigshafen erinnert anlässlich des bevorstehenden Stichtages Ende dieser Woche an die Möglichkeit, Anträge zu stellen. Auf dem städtischen Internetportal www.ludwigshafen.de sind die entsprechenden Antragsformulare für die Antragssteller*innen elektronisch verfügbar. Auf der Homepage sind auch die Bedingungen und Voraussetzungen für den Erhalt der finanziellen Unterstützung aufgeführt.
Das Kommunale Soforthilfeprogramm soll beispielsweise ehrenamtlichen Tätigkeiten, freien Organisationen und Initiativen sowie der freien Kulturszene und vergleichbaren Institutionen zu Gute kommen, die im Zuge der Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht sind und die für die bisher bestehenden Hilfsangebote nicht in Frage kamen und deshalb keine Unterstützung erhielten. Das Soforthilfeprogramm hat ein Gesamtvolumen von maximal 400.000 Euro. ps
Ludwigshafen. Im Zuge der Corona-Krise bietet die Stadtverwaltung Ludwigshafen mit ihrem Kommunalen Soforthilfeprogramm Unternehmen, Verbänden und Vereinen, die von der Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, wirtschaftliche Unterstützung an. Seit dem heutigen Freitag, 26. Juni 2020, können Betroffene nun Zuschüsse aus dem städtischen Hilfsprogramm "Für ein starkes Ludwigshafen – Für ein Ludwigshafen mit Zukunft" mit einem Gesamtvolumen von maximal 400.000 Euro stellen. Die wirtschaftliche Unterstützung soll beispielsweise ehrenamtlichen Tätigkeiten, freien Organisationen und Initiativen sowie der freien Kulturszene und vergleichbaren Institutionen zu Gute kommen, die für die bisher bestehenden Hilfsangebote und -pakete nicht in Frage kamen und deshalb keine Unterstützung erhielten.
Auf dem städtischen Internetportal www.ludwigshafen.de sind die entsprechenden Antragsformulare elektronisch verfügbar sowie Bedingungen und Voraussetzungen für den Erhalt der finanziellen Unterstützung aufgeführt. Die Antragsteller*innen müssen unter anderem darlegen und belegen, weshalb der Zuschuss für ihre Institution notwendig ist. Nach erfolgter Prüfung und Erfüllung der Fördervoraussetzungen können entsprechende Zuschüsse bewilligt werden.
"Das Hilfsprogramm ist dafür gedacht, unbürokratisch und schnell Institutionen zu helfen, die an der Corona-Pandemie und deren Folgen leiden, aber bislang durch alle Raster der bisher auf Bundes- und Landesebene verfügbaren Hilfen gefallen sind", erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.
"Die Stadtverwaltung beabsichtigt mit den verfügbaren Mitteln, zielgerichtet ehrenamtlichen Tätigkeiten, freien Organisationen und Initiativen sowie der freien Kulturszene und vergleichbaren Institutionen zu unterstützen, die in Zeiten von Corona existenziell bedroht sind", betont Kämmerer Andreas Schwarz. ps
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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