Stadt beendet Abstellchaos bei E-Rollern und markiert Abstellflächen

Den geliehenen E-Roller irgendwo abstellen? Das geht jetzt nicht mehr. Dem Free-Floating-System ist die rechtliche Grundlage in vielen Städten schon entzogen worden - mit der Überarbeitung des Straßengesetzes.  | Foto: Heike Schwitalla
  • Den geliehenen E-Roller irgendwo abstellen? Das geht jetzt nicht mehr. Dem Free-Floating-System ist die rechtliche Grundlage in vielen Städten schon entzogen worden - mit der Überarbeitung des Straßengesetzes.
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Ludwigshafen. Die Stadtverwaltung hat begonnen, die ersten Abstellflächen für E-Tretroller vor Ort durch Bodenmarkierungen zu kennzeichnen. Die Markierung beginnt zunächst im Innenstadtbereich, vor allem an Stellen mit hoher Ausleihfrequenz, an ÖPNV-Haltestellen sowie an Orten mit Flächenkonflikten. Die ersten Stationen in der City, zum Beispiel an der Rheingalerie oder am Pfalzbau, sind vormarkiert und werden ab April fertig markiert.

Die Markierung weiterer Flächen in der Innenstadt und in den einzelnen Stadtteilen erfolgt nach und nach. Bis Ende des Jahres werden es etwa 100 sein. Insgesamt wurden, auch in Abstimmung mit den Anbietern, stadtweit zirka 180 potentielle Abstellflächen für E-Tretroller auf Gehweg- und Platzflächen identifiziert, die noch markiert werden. Im Einzelfall ist auch eine zusätzliche Beschilderung erforderlich, andere Abstellflächen werden weiterhin wie bisher nur virtuell im System der Anbieter hinterlegt sein.

Seit 1. Januar 2024 ist das vom Stadtrat Mitte Juli 2023 beschlossene Konzept zum Umgang mit den mietbaren E-Tretrollern umgesetzt. Die Abstellflächen sind derzeit aber nur als virtuelle Station vorhanden, das heißt die Standorte der Abstellflächen sind nur digital über die App des Anbieters sichtbar. Möchten Nutzer:innen die Fahrt beenden, zeigt die App des Anbieters die nächstgelegenen Abstellmöglichkeiten an. Stellt der Nutzer den gemieteten Roller nicht auf oder zumindest in der Nähe dieser Flächen ab, kann er seine Fahrt nicht beenden und die Ausleihgebühren laufen weiter. Die exakte Abgrenzung der Abstellfläche ist über das GPS-Signal aber nicht immer möglich, so dass die E-Roller auch in der näheren Umgebung der definierten Fläche abgemeldet werden können. Die Erkennbarkeit dieser Flächen wird daher durch die Markierung verbessert.

„Durch die Begrenzung der maximalen Anzahl an E-Tretrollern sowie die Definition von virtuellen Abstellflächen hat sich die Situation seit Januar gegenüber dem Jahre 2023 bereits deutlich verbessert“, so Beigeordneter Alexander Thewalt. „Das muss sich natürlich noch einspielen und es wird auch weiterhin falsch abgestellte E-Tretroller und auch von eventuell Dritten umgeworfene E-Tretroller geben“, so Thewalt weiter. Hier ist in Kontakt mit den Anbietern zu klären, wie solches Fehlverhalten reduziert beziehungsweise verhindert werden kann.

Während im Sommer 2019 noch ein Anbieter zirka 100 Roller bereitstellte, stieg die Anzahl der Leihroller bis Mitte des Jahres 2023 auf über 1.300 von insgesamt drei Anbietern an, was zu erheblichen Problemen im öffentlichen Verkehrsraum geführt hat. Behindertenverbände liefen Sturm, weil es im gesamten Bundesgebiet zu Unfällen durch falsch abgestellte E-Roller gekommen war. Vor allem für Blinde stellten die Roller einen gefährliche Stolperfalle dar. Auf erfolgreiche Klage des Sehbehindertenverbands gegen die Stadt Münster hin überarbeiteten viele Städte ihr Straßenrecht und änderten die Verträge mit Anbietern. So auch die Stadt Ludwigshafen. (Das Wochenblatt berichtete: Link zum Beitrag am Ende)

Bis 2023 wurde das Angebot von E- Tretrollern in Ludwigshafen über eine sogenannte freiwillige Selbstverpflichtungserklärung mit den Anbietern geregelt. Zudem galt bis dahin das sogenannte Free Floating System, das heißt die Roller durften überall im Stadtgebiet, jedoch nicht verkehrsbehindernd oder verkehrsgefährdend abgestellt werden. Ausnahmen bildeten ausgewiesene Parkverbotszonen. Mit Beschluss des Stadtrates vom 17. Juli gilt das Anbieten der E-Roller als Sondernutzung. Dadurch soll die Ordnung und Sicherheit des öffentlichen Verkehrsraums gewährleistet werden. Neben einer Sondernutzungsgebühr pro E-Tretroller (vier Euro pro E-Tretroller und Monat) sowie der Begrenzung der Gesamtzahl auf 700 E-Tretroller für das Stadtgebiet, müssen die E-Tretroller auf definierten Abstellflächen abgestellt werden. Derzeit bieten in Ludwigshafen drei Anbieter E-Tretroller zum Vermieten an: BOLT, LIME und TIER. jg/red

Wochenblatt-Redakteurin Julia Glöckner berichtete:

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Autor:

Julia Glöckner aus Ludwigshafen

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