Stadt verstärkt Kontrollen der Grünanlagen
Ludwigshafen. Das Umweltamt wird ab Juli verstärkt Kontrollen der Grünanlagen durchführen. Die Grünalagenaufseher bestreifen dann täglich die Grünanlagen und überwachen die Einhaltung der Grünanlagensatzung. Verstöße werden zukünftig streng geahndet.
Zu den gängigsten Verstößen gehört etwa das Umherlaufenlassen von Hunden ohne Leine oder das Mitnehmen der Tiere auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen. Typische Verstöße sind auch das Badenlassen von Hunden in Brunnen, Weihern oder Zierbrunnen, das Konsumieren von Alkohol auf Spiel- und Bolzplätzen, das Rauchen auf Spielplätzen oder Grillen au dafür nicht ausgewiesenen Bereichen. Verboten ist auch das Benutzen von Spielgeräten, das nur für Kinder erlaubt ist oder das Betreiben von offenen Feuerstellen.
Die Kontrollpläne wurden angepasst, damit Kontrollen effektiver und zielgerichteter durchgeführt werden können. Bislang wurden Verstöße lediglich mittels Ansprachen geregelt, das heißt Verursacher:innen wurden angesprochen und auf das Fehlverhalten hingewiesen. Es wurde jedoch festgestellt, dass Ansprachen, Hinweise oder allein die Präsenz der Grünanlagenaufseher:innen nicht zielführend waren. Weiterhin mussten massive und wiederholte Verstöße gegen die Bestimmungen der Grünanlagensatzung registriert werden. Der Bereich Umwelt und Klima wird daher ab 1. Juli bei festgestellten Verstößen streng agieren. Dies bedeutet,
dass Personalien ermittelt, mündliche Anordnungen vor Ort ausgesprochen und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Die Grünanlagenaufseher:innen besitzen dafür die entsprechenden Befugnisse, sind aufgrund ihrer Dienstkleidung und entsprechender Ausrüstung erkennbar und haben Dienstausweise.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Bestimmungen der Grünanlagensatzung unmittelbar gelten, das heißt auch ohne das Vorhandensein von flächendeckenden Beschilderungen. Grünanlagen im Sinne dieser Satzung sind alle Grünflächen und Parkanlagen, die von der Stadt unterhalten werden. Bestandteile der Grünanlagen sind Rasenflächen, Wege und Plätze, Spiel- und Bolzplätze, Sport- und Liegeflächen sowie die Anlageneinrichtungen. jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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