Stadtverwaltung Ludwigshafen setzt weiter auf Maskenpflicht
Ludwigshafen. Bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen gilt auch nach dem Samstag, 2. April 2022, die Pflicht, in Innenräumen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung oder FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt sowohl für Mitarbeitende, als auch Bürger*innen. Die Stadtverwaltung macht damit von ihrem Hausrecht in den Dienstgebäuden Gebrauch.
"Das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske hat sich als effektives Mittel erwiesen, um Infektionen vermeiden zu können und stellt zudem einen verhältnismäßig geringen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Die Maßnahme dient auch dem Schutz aller Mitarbeiter*innen vor Ansteckungen am Arbeitsplatz. Zum anderen kann so auch in Anbetracht der aktuellen Infektionslage die Funktionsfähigkeit der Verwaltung sichergestellt werden", begründet Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck den Schritt.
Die Maskenpflicht gilt in Verwaltungsgebäuden sowie den Einrichtungen der Stadt, zum Beispiel (bis zum Sitzplatz oder Sportbereich) in den Hallenbädern, in der Stadtbibliothek, in der Musikschule, im Wilhelm-Hack-Museum und im Theater im Pfalzbau. Eine Maskenpflicht und darüber hinaus die 3G-Regelung gilt in der Volkshochschule und in den Seniorentreffs.
Besucher*innen werden gebeten, sich gegebenenfalls bei der jeweiligen Einrichtung über die geltenden Regeln zu informieren. ps/bas
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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