Corona-Maßnahmen Rheinland-Pfalz
Teil-Lockdown erneut verlängert

Der Teil-Lockdown wurde erneut verlängert: Bis zum 10. Januar bleiben Restaurants, Museen, Theater und andere Freizeiteinrichtungen geschlossen. | Foto: Anastasia Gepp/Pixabay
  • Der Teil-Lockdown wurde erneut verlängert: Bis zum 10. Januar bleiben Restaurants, Museen, Theater und andere Freizeiteinrichtungen geschlossen.
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Update 3. Dezember, 11.45 Uhr:

Gestern, 2. Dezember, kamen Bund und Länder erneut zusammen, um die Corona-Lage zu besprechen. Bei den Beratungen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Regierungschefs der Länder wurde beschlossen, den Teil-Lockdown bis zum 10. Januar zu verlängern. Die Anzahl der Corona-Infektionen sei immer noch zu hoch. Das Ziel sei ein Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen. Von diesem Wert sei Deutschland noch weit entfernt. Am 3. Dezember liegt der Inzidenzwert bei 134. Rheinland-Pfalz liegt damit leicht unter dem Durchschnitt mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 120.

Ursprungsmeldung:

Coronavirus. Heute fand die Konferenz zwischen Bund und Ländern statt, um das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie zu besprechen. Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Rheinland-Pfalz, betonte, dass der Corona-Winter alle auf eine harte Probe stelle. Der Anstieg der Neuinfektionen konnte durch die Novembermaßnahmen abgebremst werden, hat aber die Trendwende noch nicht erreicht. Bundeskanzlerin Merkel betonte, dass weiterhin eine Kraftanstrengung notwendig sei, um die Pandemie zu überwinden. Folgende Punkte wurden in der Konferenz zwischen Bund und Ländern beschlossen:

Verlängerung des Teil-Lockdowns

Die am 28. Oktober 2020 für November auf der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder beschlossenen Maßnahmen werden bis zum 20. Dezember 2020 bundesweit verlängert. 

Hotels, Gaststätten sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben damit zunächst bis 20. Dezember 2020 geschlossen. Bund und Länder gehen davon aus, dass die Beschränkungen bis Anfang Januar erforderlich sein könnten. 

„Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, bei reduzierter Personenzahl in den größeren Geschäften über 800 Quadratmetern. Über den Dezember hinaus werden die Maskenpflicht und die Kontaktbeschränkungen erweitert“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Bund-Länder-Schalte mit der Bundeskanzlerin.

Rheinland-Pfalz liege bei den Neuinfektionen zwar weiterhin unter dem Bundesdurchschnitt, aber auch hier seien die Zahlen weiterhin deutlich zu hoch, deswegen werde die Landesregierung weitere Maßnahmen ergreifen. Noch in dieser Woche sollen zielgerichtete Steuerungsmaßnahmen mit den Kommunen besprochen werden.

Kontaktbeschränkungen verschärft

Private Treffen werden ab dem 1. Dezember 2020 über die Wintermonate auf maximal fünf Personen aus insgesamt zwei Haushalten beschränkt. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Schutz von Risikogruppen

„Wir beobachten, dass noch immer zu viele Infektionen in Alten- und Pflegeeinrichtungen getragen werden. Dort breiten sich die Infektionen dann schnell und mit schlimmen Folgen aus.", erklärte Malu Dreyer.
Die Besucheranzahl wird deshalb begrenzt. Nur noch eine Person beziehungsweise maximal zwei Personen aus einem Hausstand pro Tag sind zugelassen. Besucher müssen zum Schutz ihrer Angehörigen eine FFP2-Maske tragen. 
Alle Mitarbeiter in Pflegeheimen werden wöchentlich getestet (auch die Mitarbeiter, die nicht in der Pflege tätig sind wie Hauswirtschaft, Verwaltung, Technik etc.). In Regionen mit besonders hohen Inzidenzen, die über dem Landesdurchschnitt liegen, werden die Mitarbeiter zwei Mal pro Woche getestet

Klare Regelungen für Krankenhäuser

„Die Zahl der Corona-Erkrankten in unseren Krankenhäusern steigt weiter an. Das ist für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Gesundheitswesen eine große Herausforderung. Gleichzeitig beobachten wir, dass es in Krankenhäusern zu Ansteckungen kommt. Das müssen wir verhindern. Deswegen werde ich die Geschäftsführungen der Krankenhäuser zu Gesprächen einladen. Mein Ziel ist, Strategien zu entwickeln, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. An erster Stelle steht dabei die Gesundheit der Patienten und der Mitarbeiter“, so die Ministerpräsidentin.

Fällt Weihnachten aus? 

Für die Weihnachtszeit soll es eine Sonderregelung geben: Personenobergrenzen für Zusammenkünfte sollen für den Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar 2021 erweitert werden. Maximal zehn Personen aus insgesamt zwei Haushalten dürfen sich in dieser Zeit treffen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Vor der Zusammenkunft sollten sich Personen in eine mehrtägige Quarantäne begeben, um Familie und Bekannte zu schützen.

Arbeitgeber sollen prüfen, ob sie vom 23. Dezember bis 1. Januar Betriebsferien oder Homeoffice-Lösungen anbieten können, um den Grundsatz "Wir bleiben zuhause" umzusetzen.

Die Weihnachtsferien sollen bundeseinheitlich am 19. Dezember beginnen.

Was ist an Silvester erlaubt?

Silvester soll im kleinen Kreis möglich sein. Große Menschenansammlungen müssten verhindert werden, da sie zum Superspreading-Event werden können. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke und Pyrotechnik auf belebten Plätzen werden daher untersagt. Generell wird empfohlen auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten.

Pläne für Schulen und Kitas

Laut der Ministerpräsidenten seien die Schulen keine Infektionsherde. Das Offenhalten von Kitas und Schulen habe eine sehr hohe Bedeutung. In Rheinland-Pfalz bleibt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den weiterführenden Schulen bestehen. In besonderen Infektionshotspots oberhalb einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche werden in Rheinland-Pfalz ab der kommenden Woche mit der Schulfamilie weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung in den älteren Jahrgängen ab Jahrgangstufe 8 (außer Abschlussklassen) schulspezifisch besprochen werden, um die Umsetzung der AHA+L Regeln besser zu gewährleisten.

Finanzielle Hilfe für Unternehmen

Die Ministerpräsidentin dankte der Bundesregierung für ihre Zusage, die Novemberhilfen für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige und Einrichtungen für den Dezember zu verlängern. Schausteller und Marktkaufleute seien ausdrücklich eingeschlossen. „Die finanzielle Unterstützung ist essentiell für Unternehmen und Beschäftigte und die Akzeptanz der Schutzmaßnahmen.“ Die Novemberhilfe werde in den Dezember auf Basis der Novemberhilfe verlängert und das Regelwerk der Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst. Der Bund habe zugesagt, die beihilferechtlichen Fragen unverzüglich zu klären. Ebenso müsste die Antragstellung und die Auszahlung der Novemberhilfe zügig beginnen.

„Für Wirtschaftsbereiche, die in den kommenden Momenten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, wird der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe III die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängern. Dies betrifft insbesondere die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Soloselbständigen und die Reisebranche“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter. Dafür habe sie sich besonders stark gemacht. laub/ps

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Autor:

Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße

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