Maximale zulässige Personenzahl festgelegt
Trauerhallen im Stadtgebiet Ludwigshafen

Durch die Corona-Pandemie ist die Anzahl der erlaubten Personen in den Trauerhallen beschränkt | Foto: AdelinaZw / Pixabay
  • Durch die Corona-Pandemie ist die Anzahl der erlaubten Personen in den Trauerhallen beschränkt
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Ludwigshafen. Der Bereich Grünflächen und Friedhöfe hat im Zuge der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes die zulässige Personenhöchstzahl in den Trauerhallen im Stadtgebiet wie folgt festgelegt.

Für die Trauerhallen in Ludwigshafen ergeben sich folgende maximale Personenzahlen in der jeweiligen Örtlichkeit (ohne Geistliche und Trauerredner): Hauptfriedhof 52, Friesenheim 24, Oggersheim 36, Rheingönheim 36, Maudach 14, Ruchheim 20, Oppau 24, Edigheim 14 und Mundenheim 10 Personen. Entsprechend sind die Trauerhallen auch bestuhlt.

Bei Zusammenkünften anlässlich von Bestattungen gilt die Maskenpflicht (OP-Masken), auch im Außenbereich. Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen festen Platz, entweder auf einem Stuhl in der Trauerhalle oder am Grab einnehmen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Geistliche sowie Trauerredner*innen und Vorsänger*innen unter Einhaltung eines größeren Abstandes.

Die Friedhofsverwaltung, die für den Publikumsverkehr geschlossen ist, ist unter der Telefonnummer 0621 504-4849 erreichbar. ps/bas

Autor:

Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen

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