Unzulässiges Grillen auf Grünfläche: KVD spricht Platzverweis aus
Ludwigshafen. Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) hat am Sonntagnachmittag, 7. April, das illegale Grillen einer Gruppe in der Grünanlage in Nähe der Brunhildenstraße beendet.
Zuvor hatte ein Anwohner kurz nach 16 Uhr dem KVD gemeldet, das sechs Personen auf der Grünfläche grillen. Vor Ort forderten die Einsatzkräfte die Männer im Alter von 18 bis 29 Jahren auf, das Grillen zu beenden und ihren Abfall zu entsorgen.
Die Beteiligten reagierten teils aufbrausend und äußerten sich zynisch. Es flielen Beleidigungen. Erst nach mehrmaliger Aufforderung beendeten sie das Grillen. Zudem weigerten sich einige dieser Personen, der KVD-Patrouille ihre Personalien zu nennen oder taten dies unvollständig sowie fehlerhaft. Nach Rücksprache mit der Polizei konnten die Personalien aller Beteiligten ermittelt werden. Alle sechs Männer erhielten für die Grünanalage einen Platzverweis. Nachdrücklich von den Einsatzkräften aufgefordert, entsorgte die Gruppe den Abfall wie beispielsweise Pappteller, Verpackungsmaterial und Flaschen.
Die Stadt weist darauf hin, dass der KVD berechtigt ist, Personalien zu erfragen, beziehungsweise festzustellen und dass dabei falsche sowie unvollständige Angaben seitens der kontrollierten Personen gemäß Paragraf 111 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) einen Verstoß darstellen, der mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann.
Die Stadtverwaltung weist zudem darauf hin, dass die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen das Grillen außerhalb ausgewiesener Bereiche sowie das Betreiben offener Feuerstellen in den Grünanlagen Ludwigshafens untersagt.
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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