Verbraucherzentrale klagt gegen irreführende Werbeversprechen

Verbraucherzentrale klagt erfolgreich wegen falscher Werbeversprechen.  | Foto: Freedomz/stock.adobe.com
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  • hochgeladen von Lea Franziska Römer

Rheinland-Pfalz. Das Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ist erneut erfolgreich gegen irreführende Werbung vorgegangen. Bereits im Oktober 2021 hatten die Verbraucherschützer bestimmte Werbeaussagen für eine Bettauflage des Herstellers Samina Deutschland auf YouTube abgemahnt. In einem Video wurde unter anderem behauptet, die „Lokosana Erdungsauflage“ verringere den Cortisolspiegel wirke „auf jeden Fall auch entzündungslindernd“. Weil dafür aber die wissenschaftlichen Belege fehlten, mahnte die Verbraucherzentrale NRW mehrere Werbeaussagen ab. Das Unternehmen weigerte sich jedoch, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Das Landgericht Kempten im Allgäu bestätigte nun die Rechtsauffassung der Verbraucherschützer, und Samina Deutschland muss die unlautere Werbung künftig unterlassen.

Bei dem Produkt handelt es sich um eine sogenannte Erdungsauflage aus einem Baumwoll-Silbergewebe. Über den Anschluss an eine Steckdose mit einem stromlosen Stecker sollen Anwender:innen im Schlaf „geerdet“ werden, in esoterischen Kreisen wird dieser Vorgang Erdung, „Earthing“ oder „Grounding“ genannt. Die wissenschaftlichen Nachweise dafür sind unzureichend.

Vor Gericht präsentierte das Unternehmen Samina verschiedene Studien, die die angebliche gesundheitliche Wirkung belegen sollten. Das Landgericht Kempten zeigte sich davon nicht überzeugt: Die von Samina vorgelegten Studien seien „nicht geeignet“, die Werbeaussagen zu belegen und „die beworbenen gesundheitsbezogenen Wirkungen der Lokosana Erdungsmatte nachzuweisen“. Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung gelte für Angaben mit fachlichen Aussagen auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung, „dass die Werbung nur zulässig ist, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht„, heißt es im Urteil.

Die Verbraucherschützer begrüßen die klare Aussage des Gerichts: „Manche Gesundheitsversprechen, die im Internet kursieren, sind reiner Aberglaube. Bei der Produktwerbung mit Gesundheitsbezug gelten aus gutem Grund strenge Regeln“, sagt Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Es ist gut für Verbraucher:innen, dass sie nun vor solchen Werbeaussagen geschützt sind.“ jg/red

Autor:

Julia Glöckner aus Ludwigshafen

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