Inzidenz in Ludwigshafen sinkt unter 50
Weitere Einschränkungen entfallen
Ludwigshafen. Aufgrund der kontinuierlich gesunkenen Sieben-Tages-Inzidenzwerte bei Corona-Infektionen im Stadtgebiet erfolgen weitere Lockerungen der zuvor geltenden Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie. Gemäß des Infektionsschutzgesetzes entfallen nach fünf aufeinanderfolgenden Werktagen mit Inzidenzwerten unter der Marke von 50 Maßnahmen, die gemäß der 22. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (22. CoBeLVO) bisher wegen hoher Infektionszahlen zu befolgen waren. Das bedeutet, dass ab heute, Montag, 14. Juni, in Ludwigshafen zusätzlich folgende Lockerungen gelten:
- Amateur- und Freizeitsport ist im Freien auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen in Gruppen bis maximal 20 Personen zulässig. Sport in Hallen ist kontaktlos in Gruppen bis maximal zehn Personen aus verschiedenen Haushalten möglich, wenn die Sportausübung von einer Trainerin oder einem Trainer angeleitet wird. Vollständig geimpfte und von einer Corona-Erkrankung genesene Menschen zählen bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mit.
Im Innenbereich ist Sport für Kinder bis einschließlich 14 Jahre in einer Gruppe bis maximal 25 Personen plus einer Trainerin oder eines Trainers möglich.
- Bei Wettkämpfen sowie dem Trainingsbetrieb des Profi- und Spitzensports sind im Freien bis zu 250 Zuschauer zulässig.
- Der Betrieb von Kultureinrichtungen ist im Freien mit bis zu 250 Zuschauern möglich.
- In der Breiten- und Laienkultur ist der Probenbetrieb im Freien mit Gruppen von maximal 20 Menschen mit zusätzlich einer leitenden Person zulässig, im geschlossenen Räumen ist dies
- für Gruppen bis maximal zehn Personen nebst einer anleitenden Person möglich. Probenbetrieb ist für Kinder bis einschließlich 14 Jahre in einer Gruppengröße von maximal 25 Personen erlaubt. Während des gesamten Probebetriebs ist das Abstandsgebot ein zuhalten.
- Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht ist in kleinen Gruppen bis zu 20 Personen zusätzlich mit einer Lehrperson im Freien zulässig. Im Innenbereich können Kinder bis einschließlich 14 Jahre in Gruppen bis zu 25 Personen unterrichtet werden.
Die bestehenden Hygiene- und Abstandsgebote sowie die gegebenenfalls erforderliche Test- sowie Kontakterfassungspflichten der 22. CoBeLVO bleiben davon unberührt und weiterhin in Kraft. Die Testpflicht entfällt für Personen, die durch Corona-Impfungen bereits eine abgeschlossene Immunisierung oder als Genesene eine überstandene Corona-Erkrankung nachweisen können. ps
Autor:Tim Altschuck aus Kaiserslautern |
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