Wie weit hat sich die Afrikanischen Schweinepest bereits ausgebreitet?
Update: Auch auf rheinland-pfälzischer Seite gibt es Restriktionen in Teilen der Stadt Mainz und des Landkreises Mainz-Bingen. In dieser Zone wird es per Allgemeinverfügung zunächst zeitlich befristete Einschränkungen bei der maschinellen Bewirtschaftung und Ernte geben, außer beim Weinbau. Eine detaillierte Ausarbeitung sei in Arbeit, heißt es aus dem Landesuntersuchungsamt (LUA). Vornehmlich gehe es dabei darum, dass sich Tiere nicht zwischen den Feldfrüchten verstecken können. Auch bei der Jagd werde es zu Einschränkungen kommen, zudem werde voraussichtlich eine Leinenpflicht für Hunde bestehen.
Die Gefahr: Auch Hausschweine können sich mit dem Virus infizieren. „Jetzt geht es darum festzustellen, wie weit sich die ASP bereits ausgebreitet hat und ob weitere Gebiete betroffen sind. Daher werden in den nächsten Wochen in der Restriktionszone intensive Fallwildsuchen mit Hunden und Drohnen durchgeführt werden“, erklärt Umweltstaatssekretär Erwin Manz. „Die Früherkennung stellt einen wesentlichen Baustein der Tierseuchenbekämpfung dar, denn je früher ein Seuchenfall erkannt wird, desto schneller und wirksamer können Bekämpfungsmaßnahmen greifen“. Auch um die Restriktionszone herum wird das Monitoring auf ASP verstärkt werden, um sicher zu sein, dass dieses Gebiet nicht betroffen ist. Wer ein totes oder sich auffällig verhaltendes Wildschwein findet, sollte umgehend die Kreisverwaltung vor Ort kontaktieren.
Rheinland-Pfalz. In Hessen gibt es einen ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Nachdem der Landesjagdverband Hessen gestern mitgeteilt hat, dass das Friedrich-Loeffler-Institut das Virus bei einem Stück Schwarzwild nachgewiesen hat, das verendet im südhessischen Landkreis Groß-Gerau gefunden wurde, meldet sich heute der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz zu Wort.
Alle notwendigen Maßnahmen zur Seuchenprävention seien bereits eingeleitet worden. Das hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt habe bereits eine ASP-Koordinationsgruppe sowie einen Seuchenstab eingerichtet. Um die Seuche einzudämmen, wurde eine Restriktionszone eingerichtet. Diese erstreckt sich in einem Radius von etwa 15 Kilometern um den Fundort bei Rüsselsheim am Main herum. Die betroffenen Landkreise innerhalb dieses Radius' sind neben den hessischen Landkreisen Groß-Gerau, Main-Taunus-Kreis, Darmstadt-Dieburg, Offenbach-Land sowie den Städten Frankfurt und Wiesbaden auch der Landkreis Mainz-Bingen sowie die Stadt Mainz in Rheinland-Pfalz.
Innerhalb des Restriktionsgebietes gilt vorerst ein generelles Jagdverbot. Aktuell wird in den Kreisen an Allgemeinverfügungen, die das Jagdverbot sowie den Umgang mit Hausschweinen und mit tierischen Produkten, die damit im Zusammenhang stehen, gearbeitet. Mehr vermag der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu sagen, denn die zuständigen Behörden sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht erreichbar. Beim Verband hofft man, dass es sich um einen punktuellen Eintrag des Virus' handelt, so dass die Seuche schnell eingedämmt werden kann.
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