Blaue Versicherungskennzeichen werden Ende Februar ungültig
1.März: Neue Versicherung für das Moped

Ab 1. März benötigen Mopedfahrer das neue Versicherungskennzeichen. | Foto: Württembergische Versicherung
  • Ab 1. März benötigen Mopedfahrer das neue Versicherungskennzeichen.
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Versicherung. Die neue Mopedsaison beginnt am Freitag, 1. März 2019. Dann benötigen Roller- und Mopedfahrer das neue, grüne Schild und das alte, blaue Versicherungskennzeichen wird abgeschraubt. Darauf weist die Württembergische Versicherung hin.

Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben

Moped, Mofa, Mokick oder Roller brauchen zwar keine amtliche Zulassung, benötigen jedoch ein Haftpflichtversicherung, mit der man das Versicherungskennzeichen bekommt. Die Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und bezahlt den Schaden, den man einem anderen zufügt. Für Schäden am eigenen Fahrzeug, zum Beispiel durch Hagel oder Überschwemmung, gibt es eine Teilkaskoversicherung. Sie bezahlt auch, wenn das Fahrzeug gestohlen wird.
Wer nach dem 1. März noch mit dem alten, blauen Kennzeichen unterwegs ist, hat jedoch keinen Versicherungsschutz mehr und macht sich überdies strafbar. Die neuen, grünen Versicherungskennzeichen gibt es ab sofort zum Beispiel bei den Versicherungen wie der Württembergischen.

Betriebserlaubnis immer am Mann

Wichtig ist es auch, die Betriebserlaubnis stets mit sich zu führen, denn sie identifiziert den Fahrer als Eigentümer des Zweirads. Das heißt: Wer im Besitz dieses Dokuments ist, gilt als dessen Eigentümer. Deshalb ist es für den Fall eines Diebstahls ratsam, dieses Schriftstück nie im Helmfach aufzubewahren. Die Betriebserlaubnis enthält außerdem Angaben über die für das Moped zugelassenen Bauteile. Da die Sicherheit eines Mopeds nur garantiert ist, wenn es den eingetragenen Angaben in der Betriebserlaubnis entspricht, sind unerlaubte technische Veränderungen wie etwa die Erhöhung der Geschwindigkeit zu unterlassen. rk/ps

Autor:

Roland Kohls aus Mannheim

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