Abzocke am Telefon: Möglichst nicht "Ja" sagen!
Telefonbetrug führt zu unberechtigten Forderungen: Angerufene werden gedrängt, unbedingt "Ja" zu sagen. Wie Sie sich am besten schützen meldet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Das Wichtigste in Kürze:
- Nach Anrufen erhalten Verbraucher:innen plötzlich Rechnungen, obwohl sie nichts bestellt haben.
- Haben Sie keinem Vertrag bewusst zugestimmt, müssen Sie Forderungen aus so einem Telefonat nicht zahlen.
- Unsere Musterbriefe helfen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Mit Verträgen, die angeblich am Telefon abgeschlossen wurden, werden Verbraucher:innen zunehmend unter Druck gesetzt. Betroffene berichten, dass sie am Telefon laut und deutlich "Ja" sagen sollten. Dazu stellen die Anrufer zum Beispiel Fragen wie: "Hören Sie mich?". Einige Tage später erhalten die Angerufenen Vertragsunterlagen oder Rechnungen. Der Absender behauptet, die Betroffenen hätten doch am Telefon zugestimmt.
Wie Medien berichten, werde im Extremfall das Telefonat so zusammengeschnitten, dass das "Ja" an der passenden Stelle gesagt wurde, um einen Vertrag abzuschließen. Dabei hat es tatsächlich nie einen Vertragsschluss gegeben.
Deshalb die gute Nachricht: Sollte Ihnen so etwas passieren, müssen Sie die Rechnung nicht zahlen. Sie sollten sie jedoch auch nicht einfach ignorieren, sondern sich dagegen wehren. Dazu können Sie folgende unserer Musterbriefe kostenlos verwenden:
- Abwehr einer unberechtigten Forderung (z. B. Zeitschriftenabo)
- Abwehr einer unberechtigten Forderung eines Inkassobüros
- Darüber hinaus bieten wir Ihnen weitere Infos über seriöse und unseriöse Inkassounternehmen.
Viele Verträge nur mit schriftlicher Zusammenfassung gültig
Der Gesetzgeber hat mittlerweile reagiert und schreibt bei vielen Verträgen mit Laufzeit vor, dass diese erst mit der Zustimmung zu einer schriftlichen Zusammenfassung beginnen dürfen. So ist es nicht mehr möglich, mit einem einfachen "Ja" am Telefon einen Laufzeitvertrag abzuschließen. Das betrifft
- viele Energielieferverträge (z.B. Strom und Gas),
- Verträge über Internet-, Telefon- und Mobilfunkanschlüsse,
- Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen,
- Verträge mit Lotterien.
So sollten Sie sich generell am Telefon verhalten
Ein "Ja" in einem Telefonat zu vermeiden, wäre konsequent, ist aber kaum realistisch. So reagieren Sie bei unbekannten Anrufern:
Beantworten Sie Fragen im ganzen Satz. Zum Beispiel: "Können Sie mich hören?" mit "Ich höre Sie".
Sagen Sie dem Anrufer mit bestimmtem Ton, dass Sie kein Interesse haben. Im Zweifel legen Sie einfach auf.
Notieren Sie sich den Namen und Unternehmen des Anrufers, sowie Datum, Uhrzeit und Rufnummer und was am Telefon besprochen worden ist. Sollte ein Werbeanruf ohne Ihre Einwilligung erfolgen, beschweren Sie sich mit diesen Daten bei der Verbraucherzentrale und der Bundesnetzagentur./ps
Autor:Kristin Hätterich aus Mannheim |
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