Verbraucherzentrale
Ärger beim Stromversorgerwechsel

Symbolfoto. | Foto: Colin Behrens / Pixabay

Energierechtstipp. Wer schon einmal den Strom- oder Gasanbieter gewechselt hat, weiß: Viele Anbieter locken neue Kunden neben den Zauberworten wie „Neukundenbonus“ und „Sofortbonus“ auch mit der verheißungsvollen „Preisgarantie“. Dass der Strompreis in Deutschland aber aus mehreren Bestandteilen besteht und sich Garantien oft nur auf einen Teil des Preises beziehen, ist vielen nicht bekannt. Viele Anbieter erläutern das allenfalls in den vertraglich vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen – dem sogenannten Kleingedruckten. Was ist nun aber mit Anbietern, die mit fadenscheinigen Begründungen den vereinbarten Energiepreis trotz Garantie ändern?  „Nur wenige Verbraucher sind darüber informiert, dass bei jeder Preisänderung ein gesetzlich verankertes Sonderkündigungsrecht besteht“, stellt Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale, klar. Verbrauchern, denen während des laufenden Vertrages eine Preiserhöhung angekündigt wird, empfiehlt die Verbraucherzentrale eine genaue Prüfung, um bei Bedarf zeitnah kündigen zu können.

Fragen zum Wechsel des Strom- und Gasanbieters beantwortet der Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale in Ludwigshafen. Er gibt auch Hilfestellung beim Tarifvergleich. Die Beratung findet jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat in der Beratungsstelle Ludwigshafen, Wredestraße 33, statt, es wird eine Gebühr erhoben. Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0621 512145, per E-Mail an ludwigshafen@vz-rlp.de oder online unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp ist erforderlich. ps/bas

Autor:

Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen

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