Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz informiert
Altersgrenzen steigen bei bleibendem Beitragssatz
Pfalz. Zum Jahresbeginn 2020 ändern sich wieder wichtige Werte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier ein Überblick:
Beitragsbemessungsgrenze steigt
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt 2020 auf monatlich 6900 Euro oder jährlich 82.800 Euro. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Beiträge zur Rentenversicherung.
Freiwillige Versicherung
Wer nicht schon per Gesetz versicherungspflichtig ist und freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen möchte, kann 2020 jeden Betrag zwischen dem Mindestbeitrag von 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von 1283,40 Euro im Monat wählen. Freiwillige Beiträge für das laufende Jahr können noch bis 31. März 2020 gezahlt werden. Dann gelten die Werte aus 2019, also mindestens 83,70 Euro und höchstens 1246,20 Euro monatlich.
Altersgrenzen steigen weiter
Für 1957 geborene Versicherte, die 2020 die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten können (Rente ab 63), erhöht sich die Altersgrenze um zwei Monate auf 63 Jahre und zehn Monate. Bei den anderen Altersrenten steigen die Altersgrenzen wegen der Rente mit 67 um einen weiteren Monat, sodass 1955 Geborene eine abschlagsfreie Regelaltersrente erst mit 65 Jahren und 9 Monaten erhalten.
Beitragssatz bleibt unverändert
Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung bleibt auch 2020 unverändert bei 18,6 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte.
Über die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz:
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mit Hauptsitz in Speyer betreut 1,5 Millionen Versicherte, 80.000 Arbeitgeber und zahlt 641.000 Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation der regionale Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz, als Verbindungsstelle zu Frankreich, Luxemburg und Albanien auch bundesweit. ps
Autor:Judith Ritter aus Lingenfeld |
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